Beschluss: einstimmig angenommen

OBM Görtemöller erläutert den Sachstand „Wohnbebauung Schleptrup“.

 

  1. „Im Mühlenbrook“

 

Der Antrag, die für die Unterbringung einer Kindertageseinrichtung reservierte Fläche

- Flurstück 187 Flur 6 Gemarkung Schleptrup - für Wohnbebauung zu nutzen, wurde vom Landkreis abgelehnt. Daher sei eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.

 

OBM Görtemöller lässt über eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes abstimmen.

 

 Abstimmungsergebnis:                      10 Stimme/n dafür

0 Stimme/n dagegen

0 Enthaltung/en

 

 

  1. „Siedlung Kastanienstraße/ Am Diek“

 

Zur Anfrage der Bewohner der Siedlung über mögliche Nachverdichtung erläutert OBM Görtemöller, dass die Eigentümer angeschrieben worden seien und sich neun der Eigentümer für und drei gegen eine Nachverdichtung ausgesprochen haben. Zwei Eigentümer möchten vor einer Entscheidung weitere Informationen erhalten.

 

 

  1. „Varusstraße“

 

Für die Grundstücke an der „Varusstraße“ sind viele Bewerber vorhanden. Die Stadt gehe davon aus, dass eventuell bereits Ende 2018 mit der Vergabe begonnen werden könne.