Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Gegen den Antrag der Horst Dallmann GmbH Baustoff Recycling Standort Betriebshof Vördener Straße 70/ Igels Sand 1 auf Erlaubnis zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Oberflächenwasser in den Pelkebach bestehen seitens der Stadt Bramsche keine Bedenken sofern durch technische Maßnahmen ausgeschlossen wird, dass schädlich verunreinigtes Oberflächenwasser in den Pelkebach gelangen kann.

 

Durch bauliche Maßnahmen ist sicher zu stellen, dass das Betriebsgelände nur über die vorhandene Reifenwaschanlage verlassen werden kann und ein Verbringen belasteten Materials vom Schwarz- in den Weißbereich, z.B. durch die Räder die unterschiedlichen Bereiche querender LKW, ausgeschlossen ist.

 


Vors. Bergander teilt dem Ausschuss mit, dass RM Sieksmeyer kurz vor der Sitzung einen Änderungsantrag eingereicht hat, der jedem Ausschussmitglied nunmehr vorliegt. Um über den Antrag beraten zu können, schlägt er vor, eine Lesepause einzulegen.

RM Pöppe verteidigt die späte Vorlage mit dem Hinweis, dass RM Sieksmeyer, erst kurz vorher wichtige Unterlagen bekommen hat.

 

LSBD Greife erläutert vorab die Vorlage und weist darauf hin, dass es gegenüber dem ersten Antrag von der Fa. Dallmann nur eine wesentliche Änderung gibt. Dies betrifft die Entsorgung des Wassers aus dem Schwarzbereich, in dem PAK-haltige Stoffe (polyzyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe) verarbeitet werden. Dieses Wasser werde nun in Behältern gesammelt, beprobt und dann je nach Ergebnis zur Kläranlage in Bramsche geleitet oder von einer Spezialfirma fachgerecht entsorgt.

Der Entwässerungsantrag wurde bereits Anfang 2018 gestellt.

 

Der Ausschuss legte eine Lesepause ein von 17:57 - 18:02 Uhr.

LSBD Greife geht kurz auf die Punkte des Antrages von RM Sieksmeyer ein. Die aufgeführten Punkte 1 und 2 sind Bestandteil des Entwässerungsantrages. Die Forderungen nach einer Dokumentation und einer turnusmäßigen Beprobung sind ohnehin Teil eines ordnungsgemäßen Ablaufes.

Die dritte Forderung, das Oberflächenwasser des Wohnhauses auf dem Betriebsgrundstück zu sammeln und zu beproben, scheitere am Rechtsanspruch auf Einleitung des Oberflächenwassers in den Pelkegraben, als unmittbarer Anlieger.

Es bestehen keine Bedenken, da es sich hier um Regenwasser von den Dachflächen und Hofflächen des Hauses handelt. Das Gewerbeaufsichtsamt prüft allerdings zurzeit, ob Wohnen auf dem Gelände überhaupt zulässig ist.

LSBD Greife betonte abschließend, dass das Konzept, wenn es denn so umgesetzt werde,  „vorbildlich“ wäre.

 

Vorsitzender Bergander lässt über den Antrag von RM Sieksmeyer abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:           2 Ja-Stimmen,

9 Nein-Stimmen,

keine Enthaltung

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Vorsitzender Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/0423 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen,

2 Nein-Stimmen,

keine Enthaltung

 

Somit ist die Vorlage mehrheitlich beschlossen.