Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
  2. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach §  2 (4)  BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.
  3. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
  4. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“, 7. Änderung und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
  5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4 (2) BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
  6. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ wird im Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt.
  7. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ ist in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.

 

 

 


Die Vorlagen WP 16-21/0407 und WP 16-21/0409 werden gemeinsam beraten.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird den Wünschen der Anlieger entsprochen. Dieses wird von den Ausschussmitgliedern auch bestätigt, indem sie eine positive Rückmeldung von den Bürgern aus der Bürgerversammlung mitteilten.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig