OBM Marewitz berichtet, dass am 07.08.2018 der Düker am Mittellandkanal gereinigt wurde. Die Entsorgung des Materials erfolgte aufgrund der PAK-Belastung über die Firma Dallmann durch den Abwasserbeseitigungsbetrieb.

Am 11.06.2018 erfolgte eine Reinigung des Sandfangs am Mittellandkanal. Die PAK-Belastung wurde als unbedenklich eingestuft.

 

OBM Marewitz informiert über weitere Maßnahmen:

  1. Im Jahr 2019 solle der Sandfang erneut gereinigt werden.
  2. Es solle ein Teich-Monitoring durchgeführt werden.
  3. Es sollen Untersuchungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Ökologie im Teich durchgeführt werden.
  4. Das Betriebsgelände der Firma Dallmann solle in einen Weißbereich A und einen Weißbereich B unterteilt werden. Vom östlichen Teil (Weißbereich A) erfolge dann die Entwässerung über Einleitung in den Pelkebach. Das Abwasser des westlichen Teils (Weißbereich B) werde über einen Schwarzbereich abgeführt und sei deshalb durch den Abwasserbeseitigungsbetrieb zu entsorgen. In dem genannten Schwarzbereich sei der Transport, die Lagerung und Verarbeitung teerhaltigen Straßenaufbruchs erlaubt.
  5. Die erforderlichen bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen werden voraussichtlich in Kürze erteilt. Die Stadt Bramsche habe eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
  6. Die Firma Dallmann beabsichtige, Lagermöglichkeiten für bis zu 10.000 Tonnen teerhaltigen Straßenaufbruchs zu schaffen. Die jährliche Gesamtumschlagsmenge solle sich aber nicht erhöhen.
  7. Die Firma Bergschneider beabsichtige, notwendige Maßnahmen für die Einleitung des Abwassers in den Pelkebach im Oktober 2018 abzuschließen. Die entsprechende Erlaubnis liege vor.

 

 

OBM Marewitz weist darauf hin, dass sich eine Siebanlage auf dem Betriebsgelände der Firma Dallmann befinde und erkundigt sich nach der Rechtmäßigkeit der Nutzung dieser Anlage.

 

Herr Tangemann antwortet, dass lt.  Betriebsbeschreibung in der BImSchG-Genehmigung an bis zu zehn Tagen im Jahr eine Siebanlage des auf dem Betriebsgelände befindlichen Maschinentyps genutzt werden dürfe und aufgrund der geringen Nutzungsintensität im Rahmen der technischen Anleitungen „Schall“ und „Staub“ keine Berücksichtigung finde.

 

ORM Bublitz und Muschiol erkundigen sich, ob eine Kontrolle der Nutzungsstunden beispielsweise durch Zählung der Maschinenstunden, Menge des umgesetzten Materials oder anderweitig erfolge.

 

Herr Tangemann gibt an, dass er diese Anfrage an das Gewerbeaufsichtsamt weiterleiten werde.

 

 

Die Beratungsreihenfolge des Ortsrates Lappenstuhl wird an dieser Stelle kurz unterbrochen, um Wortmeldungen aus dem Zuschauerraum zuzulassen:

 

Ein Bürger erkundigt sich u.a. nach weiteren Beprobungen des Pelkebachs und Rangiermöglichkeiten für LKW zum Abtransport von entsorgungspflichtigem Abwasser im Bereich des Wohnhauses auf dem Betriebsgelände der Firma Dallmann.

Herr Tangemann bittet darum, ihm die Fragen schriftlich zukommen zu lassen, damit sie in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt beantwortet werden können.

 

Eine Bürgerin erkundigt sich, ob die Siebanlage an zehn Kalendertagen jährlich unabhängig von der täglichen Betriebsdauer genutzt werden dürfte oder ob die Maschinenstunden auf einen durchschnittlichen Arbeitstag hochgerechnet würden und somit auch der Betrieb an mehr als zehn Kalendertagen jährlich erfolgen könne.

Herr Tangemann gibt an, diese Frage an das Gewerbeaufsichtsamt weiterzuleiten.