Beschlussvorschlag:
- Die
Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen
Lutterdamm und Rijswijker Straße“ wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
- Die
Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a
BauGB wird abgesehen.
- Von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und den
Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
- Der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“, 7.
Änderung und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 (2) BauGB
öffentlich ausgelegt.
- Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
gem. § 4 (2) BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung
durchgeführt.
- Der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker
Straße“ wird im Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes außer
Kraft gesetzt.
- Der
Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen
Lutterdamm und Rijswijker Straße“ ist in der beigefügten Anlage
gekennzeichnet.
Herr
Tangemann trägt den
Inhalt der Beschlussvorlage WP 16-21/0409 vor.
OBM
Brinkhus lässt über
den Beschlussvorschlag der Vorlage WP 16-21/0409 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 24
Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen