1. Ein Einwohner gibt zum Bau des Pendlerparkplatzes am Heidedamm zu bedenken, dass die Stadt den Grundstückseigentümer noch nicht angesprochen habe, ob dieser generell bereit sei sein Grundstück zu verkaufen und dieser darüber nicht erfreut sei.

 

Dies sollte bitte baldmöglichst nachgeholt werden.

 

 

  1. Ein Einwohner bemängelt, dass der Graben neben dem Radweg an der B218 auf Höhe des Pendlerparkplatzes eine Gefahr darstelle.

 

Die Verwaltung soll prüfen, wie diese Gefahr beseitigt werden kann.

 

 

Außerdem bemängelt ein Einwohner, dass die Überquerungshilfe des Radweges an der B218 für ein Fahrrad nicht lang genug sei. Er hält den Radweg für  einen „vorsätzlich gebauten Gefahrenpunkt“ und eine „absolute Katastrophe“. Auf den Vorschlag den Radweg durchgängig linksseitig zu führen sei man bei der Planung nicht eingegangen.