Herr Stiene sieht eine Dach- und Fassadenbegrünung auf Vertrauensbasis kritisch. Es geht nicht darum, die Bürgerinitiative zufrieden zu stellen, sondern die Beratung mit einer inneren Überzeugung durchzuführen. Im Hinblick auf die Grundstücksvergabe muss ein Umdenken stattfinden. Wenn die Gewerbeflächen knapp sind, sollte die Auswahl der Unternehmen sorgfältig getroffen werden.

Vors. Bergander stellt klar, dass die Verwaltung grundsätzlich mit großer Sorgfalt Grundstücke vergibt. Es ist nicht unüblich, dass Firmen auch eine Absage erhalten.

BGM Pahlmann ergänzt, dass die Verwaltung hinter dem Plan steht und die Umsetzung mit viel Ernsthaftigkeit erfolgen wird. Nach dem Bauleitplanverfahren ist die Erarbeitung eines Leitfadens für die Begrünung von privaten und öffentlichen Grünflächen, einschl. Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Das Konzept ist nicht Bestandteil des B-Planes, da zunächst Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. Der Leitfaden kann dann als Grundlage für die Beratung der Flächenerwerber dienen.

Herr Sandhaus erklärt, dass die Verwaltung dabei ist, das Thema Dach- und Fassadenbegrünung insgesamt mal an die Bramscher Unternehmen im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Gesprächsforums Wirtschaft heranzutragen. Laut Prof. Pfoser lernen Unternehmen am besten von Unternehmen, die solche Maßnahmen schon mal umgesetzt haben. Herr Sandhaus merkt an, dass es selbstverständlich auch Unternehmen gab, die aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurden. Der Verwaltung ist die Hochwertigkeit der Flächen an der Autobahn bewusst.

Vors. Bergander betont, dass die Anliegen der Bürgerinitiative sehr ernst genommen wurden, sonst gäbe es keine zweite Auslegung. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Frau Müller fragt nach der Möglichkeit, für die Erstellung des Leitfadens  Fachfirmen einzuladen, die für die Verwaltung und Öffentlichkeit verschiedenen Konzepte und Kosten darstellen.

Vors. Bergander erklärt, dass die Anregung zur Kenntnis genommen wird.

 

Frau Müller schlägt vor, ein begrüntes Parkhaus für die Mitarbeiter der Betriebe im Industrie- und Gewerbegebiet zu bauen.

LSBD Greife antwortet, dass für den Bau eines Parkhauses eine sechsstellige Summe erforderlich ist. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung für die Firmen dort vor Ort ein Parkhaus vorzuhalten. Im Bebauungsplan gibt es Festsetzungen, wie die Stellplätze zu gestalten und zu begrünen sind.