Sitzung: 09.08.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Herr Stiene sieht eine Dach- und Fassadenbegrünung auf
Vertrauensbasis kritisch. Es geht nicht darum, die Bürgerinitiative zufrieden
zu stellen, sondern die Beratung mit einer inneren Überzeugung durchzuführen.
Im Hinblick auf die Grundstücksvergabe muss ein Umdenken stattfinden. Wenn die
Gewerbeflächen knapp sind, sollte die Auswahl der Unternehmen sorgfältig
getroffen werden.
Vors.
Bergander stellt klar, dass die Verwaltung
grundsätzlich mit großer Sorgfalt Grundstücke vergibt. Es ist nicht unüblich,
dass Firmen auch eine Absage erhalten.
BGM Pahlmann ergänzt, dass die Verwaltung hinter dem Plan
steht und die Umsetzung mit viel Ernsthaftigkeit erfolgen wird. Nach dem
Bauleitplanverfahren ist die Erarbeitung eines Leitfadens für die Begrünung von
privaten und öffentlichen Grünflächen, einschl. Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen.
Das Konzept ist nicht Bestandteil des B-Planes, da zunächst Haushaltsmittel
bereitgestellt werden müssen. Der Leitfaden kann dann als Grundlage für die
Beratung der Flächenerwerber dienen.
Herr
Sandhaus erklärt, dass die Verwaltung
dabei ist, das Thema Dach- und Fassadenbegrünung insgesamt mal an die Bramscher
Unternehmen im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Gesprächsforums Wirtschaft
heranzutragen. Laut Prof. Pfoser lernen Unternehmen am besten von Unternehmen,
die solche Maßnahmen schon mal umgesetzt haben. Herr Sandhaus merkt an,
dass es selbstverständlich auch Unternehmen gab, die aus verschiedenen Gründen
abgelehnt wurden. Der Verwaltung ist die Hochwertigkeit der Flächen an der
Autobahn bewusst.
Vors.
Bergander betont, dass
die Anliegen der Bürgerinitiative sehr ernst genommen wurden, sonst gäbe es
keine zweite Auslegung. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Frau Müller fragt nach der Möglichkeit, für die
Erstellung des Leitfadens Fachfirmen
einzuladen, die für die Verwaltung und Öffentlichkeit verschiedenen Konzepte
und Kosten darstellen.
Vors.
Bergander erklärt, dass die Anregung zur
Kenntnis genommen wird.
Frau Müller schlägt vor, ein begrüntes Parkhaus für die
Mitarbeiter der Betriebe im Industrie- und Gewerbegebiet zu bauen.
LSBD Greife antwortet, dass für den Bau eines Parkhauses
eine sechsstellige Summe erforderlich ist. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung
für die Firmen dort vor Ort ein Parkhaus vorzuhalten. Im Bebauungsplan gibt es
Festsetzungen, wie die Stellplätze zu gestalten und zu begrünen sind.