1. Eine Bürgerin erklärt, dass sie inmitten eines Windrädergebiets wohnt und abends bzw. nachts eine Lautstärke von 45 dB ertragen müssen. Sie fragt an, ob es möglich sei, dass das Windrad direkt an ihrem Grundstück schallreduziert laufen könnte.

 

LSBD Greife erklärt daraufhin, dass für solche Beschwerden der Betreiber oder der Landkreis Osnabrück als Bauaufsichtsbehörde zuständig sei.

 

Die Bürgerin gibt weiter an, dass sie auch einer intensiveren Beschattung durch die Windräder ausgesetzt seien, als rechtlich erlaubt sei. Auch dies würde sie regelmäßig an den Landkreis Osnabrück und die Betreiber weitergeben.

 

BGM Pahlmann erläutert weiter, dass diese Frage auch schon seitens der Stadt Bramsche an den Landkreis Osnabrück weitergegeben wurde.

Des Weiteren teilt BGM Pahlmann mit, dass die Stadt Bramsche solche Beschwerde natürlich weiterhin annimmt und an den Landkreis Osnabrück weiterleitet.

 

LSBD Greife berichtet über ein Gespräch mit Herrn Westerhaus zum Thema „Verschattung“. Es gab wohl an einer Anlage diesbezüglich ein Problem, diese müsste aber mittlerweile behoben sein.

 

Die Bürgerin erklärt auch, dass die Beschattungshöchstdauer von 8 Stunde im Jahr, schon im Februar ausgereizt gewesen sei.

 

LSBD Greife gibt an, dass er diese Thematik noch einmal an Herrn Westerhaus und auch an den Landkreis Osnabrück weitergeben wird.

 

 

  1. Ein Bürger möchte wissen, ob die Stadt Bramsche die Möglichkeit hat, ein Votum beim Landkreis Osnabrück, als Schulträger der IGS Bramsche, einzulegen. Dieses Votum sollte dann den Elternwunsch einer IGS Oberstufe beinhalten.

 

ESTR Willems entgegnet, dass einer Privatperson natürlich gestattet ist so einen Wunsch dem Landkreis Osnabrück mitzuteilen. Allerdings müsse sich die Stadt Bramsche als eine sog. Öffentliche Körperschaft an die Zuständigkeiten halten und kann sich in diesem Fall nicht in die Schulpolitik des Landkreises Osnabrück einmischen.

 

  1. Eine weitere Bürgerin fragt, wie man als Elterninitiative Vertrauen aufbauen soll, wenn man überhaupt nicht weiß was in den Kooperationsvereinbarungen überhaupt geregelt werden soll. Sie würde gerne wissen, ob es möglich sei, das der Stadtrat die Elterninitiative mehr informiert und unterstützt, da seitens des Landkreises keine solche Unterstützung erbracht wird.

 

ESTR Willems stellt klar, dass die Stadt Bramsche nicht an der Kooperationsvereinbarung beteiligt gewesen ist und ist deshalb der falsche Ansprechpartner für diese Thematik.

 

  1. Eine Bürgerin möchte wissen, was man sich unter dem Stichwort „Schulfrieden“ vorstellen kann. Es gehe um den Übergang der Kinder von der IGS zum Gymnasium. Die Kooperationsgespräche seien gescheitert.

 

BGM Pahlmann erläutert erneut, dass die Stadt Bramsche kein Verhandlungspartner für diesen Kooperationsvertrag gewesen ist. Die Inhalte des sog. Kooperationsvertrages sind nicht bekannt.

 

  1. Ein Bürger gibt zu bedenken, dass der Landkreis Osnabrück den Inhalt der Kooperationsvereinbarung kennt und es die Aufgabe des Landkreises sei dieses zu vermitteln. Er stellt die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre bei dieser Thematik mal einen Gang runter zu schalten. Die IGS bekommt Anerkennung und Unterstützung jeglicher Art vom Landkreis

Er macht deutlich, dass die Jahrgänge 11 bis 13 vom Kerncurriculum festgelegt sind. Es gibt also das sog. IGS Abitur nicht.

Aber Bramsche hat die Chance eine große Oberstufe zu haben, weil die Anzahl der  Schüler vorhanden ist.