Beschlussvorschlag:

1.   Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

 

2.   Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 36. Flächennutzungsplanänderung – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche – im Ortsteil Schleptrup mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Geltungsbereich der 36. Änderung aufgehoben.


RM Bergander trägt den Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0380 vor.

 

Nach einer kurzen Diskussion stellt RM Sieksmeyer folgenden Änderungsantrag.

Die Bauverbotszone soll auf 40m verbreitert werden.

 

LSBD Greife findet es bedauerlich, dass der Stadt unterstellt wird, die Verwaltung würde sich nicht ausreichend mit diesem Thema Wasserschutzgebiet/ Entwässerung auseinandersetzen. Er stellt klar, dass die Untere Wasserbehörde darauf hingewiesen hat, dass zum Mittellandkanal hin entwässert werden sollte. Diesem Hinweis ist die Stadt Bramsche nachgekommen. Des Weiteren äußert die Untere Wasserbehörde keine weiteren Bedenken gegen die Planung.

 

Nach einer weiteren ausführlichen Diskussion lässt RV Brinkhus über den Änderungsantrag von RM Sieksmeyer abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                       5  Stimmen dafür

29 Stimmen dagegen

 1  Enthaltung

 

 

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                       28 Stimmen dafür

                                                              7 Stimmen dagegen

                                                              0 Enthaltungen