Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit
abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte
„Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten
Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.
2. Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 36.
Flächennutzungsplanänderung – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche – im
Ortsteil Schleptrup mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den
Feststellungsbeschluss abgeschlossen. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im
Geltungsbereich der 36. Änderung aufgehoben.
RM Bergander trägt den Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0380 vor.
Nach einer kurzen Diskussion stellt RM Sieksmeyer folgenden Änderungsantrag.
Die Bauverbotszone soll auf 40m verbreitert werden.
LSBD Greife findet es bedauerlich, dass der Stadt unterstellt wird, die Verwaltung würde sich nicht ausreichend mit diesem Thema Wasserschutzgebiet/ Entwässerung auseinandersetzen. Er stellt klar, dass die Untere Wasserbehörde darauf hingewiesen hat, dass zum Mittellandkanal hin entwässert werden sollte. Diesem Hinweis ist die Stadt Bramsche nachgekommen. Des Weiteren äußert die Untere Wasserbehörde keine weiteren Bedenken gegen die Planung.
Nach einer weiteren ausführlichen Diskussion lässt RV Brinkhus über den Änderungsantrag von RM Sieksmeyer abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 5 Stimmen dafür
29 Stimmen dagegen
1 Enthaltung
RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 28 Stimmen dafür
7 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen