Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Das  Wegeflurstück 100/2 der Flur 11, Gemarkung Pente, ein Teilbereich am östlichen Ende des Weges Nr. 64  des Straßenbestandsverzeichnisses von Pente, soll gemäß § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG)  eingezogen werden. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Nach eingehender Erörterung und Diskussion hält OBM Kresin fest, dass der  Weg auch nach der Einziehung im Eigentum der Stadt verbleibt.

 

Der Ortsrat legt Wert darauf, vor einem etwaigen Verkauf der Fläche gehört zu werden.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen