Herr Jochen Delkeskamp als Eigentümer des Hauses Rolkers Kamp 20 schildert, dass er diese Woche erfahren habe, dass sein Nachbar einen Antrag an den Ortsrat Engter gestellt habe. Angeblich geht es hierbei um einen Fußweg zwischen den Hausnummern 20 und 22 am Rolkers Kamp. Hierdurch würden Anliegergebühren von ca. 10.000 Euro entstehen. Hiervon sollen ca. 60 Prozent durch den Anlieger Delkeskamp gezahlt werden.  Durch diese Maßnahme sieht Herr Delkeskamp für sich persönlich keinen Nutzen und nur Kosten auf sich zukommen. Herr Delkeskamp sieht nicht ein, dass er quasi eine private Einfahrt auf einem öffentlichen Grund mit bezahlen soll, die nicht für den allgemeinen Verkehr benötigt wird. Her Delkeskamp wehrt sich gegen jegliche Anliegergebühren, die seiner Meinung nach Ausschließlich dem Nutzen eines Anliegers dienen. Daher bittet Herr Delkeskamp den Ortsrat, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen.

 

Herr Wilhelm Renzenbrink als Eigentümer mit von rund 7.500 qm im Bereich der Winkelstraße schildert, dass auch ein Teilausbau der Winkelstraße derzeit unter keinen Umständen noch nicht erfolgen sollte. Da dort insgesamt 10 Häuser entstehen, sieht er die Gefahr, dass durch den Baubetrieb die Straße noch vor Fertigstellung der Häuser wieder abgängig sein wird. Sein Wunsch ist daher, dass vor dem Ende sämtlicher Baumaßnahmen mit dem Endausbau der Winkelstraße begonnen wird.

Hierzu erklärt BGM Pahlmann das übliche Verfahren bei Straßenbaumaßnahmen, dass bei ca. 4/5 bebauter Grundstücke in der Regel der Endausbau einer Straße begonnen wird.