OBM Marewitz fordert die anwesenden Bürger auf, zu dem Thema Fragen zu stellen.  

 

Dieter Sieksmeyer fragt nach der gegenwärtigen Entsorgung der Abwässer. Wird schon etwas an den ABB geliefert?

 

Dr. Wilcke gibt an, dass das Wasser über eine Entsorgungsfirma entsorgt wird aber es schon eine Zusammenarbeit mit den ABB bzgl. des zweiten Betriebsgeländes „Igels Sand“ gibt. Zur Menge kann keine Angabe gemacht werden, die Fa. Dallmann dokumentiert die Entsorgung.

 

Dieter Sieksmeyer fragt nach, ob der im Oktober 2017 gestellte Entwässerungsantrag neu gestellt werden muss um die Teilung in den Schwarz- und Weißbereich zu berücksichtigen.

 

Dr. Wilcke verneint dies, der Antrag muss jedoch überarbeitet und angepasst werden. Das Betriebskonzept muss in den verschieden Anträgen für die einzelnen Börden stimmig und gleich sein.

 

Astrid Röcker erkundigt sich nach Intervallen und Zuständigkeiten der folgenden regelmäßigen Überwachungen.

 

Dr. Wilcke teilt mit, dass die einzelnen Bausteine seiner Präsentation zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst werden. Die Gutachter sind zurzeit noch tätig, um ein Monitoring Konzept zu erarbeiten.

Es wird Überwachungen durch den Landkreis Osnabrück geben. Die Intervalle werden bedarfsgerecht angepasst. Geplant sind auch Proben während der Sanierungen in der nächsten Zeit.

 

Elke Lamla fragt, wieso keine Proben aus dem Wasser genommen werden und ob es zukünftig zwei Auffahrten für LKW zu den einzelnen Bereichen geben wird.

 

Dr. Wilcke erklärt, dass sich die PAK-Stoffe an Feststoffen (Sand) absetzen und deshalb bei den Proben zielgerichtet und nicht räumlich vorgegangen werden muss.

Es gibt derzeit schon zwei Auffahrten.

 

Weiterhin fragt Frau Lamla nach einer Regelung zur Erreichbarkeit der Waschanlage und zur geplanten Brecheranlage. Müssen die Brecher dann auf dem neusten Stand der Technik sein?

 

Auch hier verweist Dr. Wilcke auf das BImSch-Verfahren. Die Anfrage bzgl. der Brecheranlage soll an das GAA weitergeleitet werden. 

Er verweist noch einmal auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten der einzelnen Behörden. Im Anschluss an die Verfahren ist jede Behörde für die Überprüfung und Überwachung der eigenen erteilten Genehmigungen und ggfls. der Auflagen zuständig.

 

Jürgen Bruning erkundigt sich, ob es gesundheitliche Gefahren für z.B. spielende Kinder gegeben hat.

 

Dr. Wilcke verneint dies, da die erhöhten PAK-Belastungen in besonderen Bereichen gemessen wurden, die nicht ohne weiteres frei zugänglich sind. Die frei zugänglichen Stellen bergen natürlich gesundheitliche Risiken, aber die Belastungen sind so gering, dass der Sand sogar z.B. auf einem Spielplatz eingebaut werden dürfte.

 

OBM Marewitz bedankt sich bei Dr. Wilcke für die umfangreiche Präsentation und die umfassende Möglichkeit zur Fragestellung.