Dr. Wilcke von der unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück stellt eine Präsentation zum aktuellen Sachstand der Sanierung Pelkebach und zum Entwässerungskonzept der Fa. Dallmann Recycling vor.

 

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Anschließend stand Herr Wilcke für Fragen der Ortsratsmitglieder zur Verfügung:

 

ORM Bublitz fragt unter anderem nach möglichen Verunreinigungen für die Folgegewässer des Teiches (z.B. der Nonnenbach) und nach der Kostenübernahme, insbesondere durch den Verursacher, für die Reinigung.

 

Dr. Wilcke verweist auf die gemachten Messungen. Die Belastung ist im Verlauf geringer geworden, so dass im Bereich Nonnenbach keine gesicherte Verbindung mehr zur Quelle der PAK-Stoffe hergestellt werden kann. Es sollen aber weiterhin Messungen durchgeführt werden.

 

Es soll bezgl. der Kostenverteilung ein Vertrag zwischen der Fa. Dallmann, dem Landkreis Osnabrück und dem Unterhaltungsverband geschlossen werden.

 

OBM Marewitz weist darauf hin, dass das Wasserkonzept bereits zum 30. Juni 2017 vorliegen sollte und fragt nach Gründen für die Verzögerung.

 

Dr. Wilcke verweist auf das Geflecht von nötigen Genehmigungen und Verfahren, die teilweise aufeinander aufbauen, sich aber auch gegenseitig stören. Es kann nur über vollständige Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen entschieden werden. Er weist noch einmal auf die laufende Gefahrenabwehrmaßnahme hin, die zurzeit weitere Druckmittel ausschließt.

Die Baugenehmigung wird im Juni 2018 erwartet.

 

OBM Marewitz fragt, ob der Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche (ABB) das Schmutzwasser entsorgen darf.

 

Dr. Wilcke teilt mit, dass die Zuständigkeit der Entsorgung beim ABB liegt, derzeit aber wegen der laufenden Gefahrenabwehrmaßnahme nicht durchgeführt wird. Die momentane Entsorgung wird von der Fa. Dallmann dokumentiert.

 

OBM Marewitz erkundigt sich nach der Überprüfung der Sanierung des unterirdischen Entwässerungssystems im Bereich Igels Sand.

 

Dr. Wilcke liegen zu der Sanierung noch keine Berichte der Gutachter vor. Eine Abnahme kann erst nach Vorlage der Gutachten erfolgen.

 

ORM Bensmann fragt nach der Kontrolle der Werte und der Gewässer im Anschluss an die Trennung in den Weißbereich und den Schwarzbereich.

 

Dr. Wilcke ist sich sicher, dass der ABB das Wasser aus dem Behälter im Schwarzbereich kontrolliert und nur aufnehmen wird, wenn die Belastungswerte nicht überschritten sind. Andernfalls ist das Wasser als „Abfall“ zu entsorgen.

Das Wasser aus dem Weißbereich wird weiterhin in regelmäßigen Abständen vom Landkreis überprüft.

Er verweist noch einmal auf das Immissionsschutzverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt, dass auch die Frage nach möglicher Verteilung der PAK-Stoffe durch Staub klären muss.

 

 

 

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