Die Mitglieder des Ortsrates nehmen die vorliegenden Antworten zur Kenntnis.

 

Auf Nachfrage von ORM Quebbemann ergänzt LSBD Greife, dass die vom Abwasserbeseitigungsbetrieb erteilte Antwort zum Schmutzwasseranschluss grundsätzlich dem geltenden Satzungsrecht entspricht.

Für den angesprochenen Einzelfall konnte zwischenzeitlich eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.