Sitzung: 15.03.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: WP 16-21/0332
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 164 " Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch“,
mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der
vorliegenden Fassung beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 164 " Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch“
und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1
Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung
vorgenommen und ein Schalltechnisches Gutachten und ein
Geruchsimmissionsgutachten erarbeitet,
wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und
in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
- Der Umweltbericht ist Bestandteil der
Begründung.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur
Äußerung aufgefordert.
- Der Bebauungsplan Nr. 155 „Industrie- und
Gewerbegebiet A 1“ soll in einem Teilbereich durch den Bebauungsplan Nr.
164 „Eiker Esch“ aufgehoben werden.
Beratung s.Top 5
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen,
2 Gegenstimmen
3 Enthaltungen