Sitzung: 15.03.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
LSDB Greife gibt folgende Informationen an den Ausschuss weiter:
1.
Abholzungen an der B218
Auf Nachfrage bei
der Nieders. Straßenbauverwaltung, aus welchen Gründen in der vergangenen
Schnittsaison entlang der B 218 und auch an der A 1 im Bereich der
Anschlussstelle Bramsche umfangreiche Gehölzpflegemaßnahmen durchgeführt wurden,
kam die nachfolgend eingefügte Stellungnahme:
Hierbei waren Böschungsköpfe, Gräben und Wildschutzzaun jeweils in einer Breite
von zwei Metern von Gehölzen freizuschneiden, in den übrigen Böschungsbereichen
sollten zwischen 30 und 50 % des Bewuchses auf den Stock gesetzt werden.
Dort, wo dann
örtlich nur noch wenig vitale Einzelgehölze stehen blieben, mussten auch diese
auf den Stock gesetzt werden.
Ziel der
Gehölzpflegemaßnahmen ist die dauerhafte Erhaltung eines vitalen straßenbegleitenden
Gehölzbestandes, wobei wir besonderen Wert auf dichte, strauchartige
Gehölzstrukturen legen zu Lasten von Einzelgehölzen. Aus diesem Grunde kann es
dann auch vorkommen, dass Harthölzer gefällt werden.
Da die Bestände aber (dies gilt natürlich nicht für die Harthölzer) im
Regelfall auf den Stock gesetzt wurden, treiben diese schon jetzt im Frühjahr
wieder kräftig aus.
2.
Verrohrung des Grabens im Bereich der
Sportplatzanlagen in Hesepe
Die Verwaltung
erhielt im Zuge der Bereisung den Auftrag die Möglichkeit eines entsprechenden
Antrages zu prüfen. Hierfür wurde von Herrn van de Water eine Anfrage bei der
unteren Wasserbehörde des Landkreises gestellt, deren Antwort wie folgt lautet:
Grundsätzlich ist eine Gewässerverrohrung von dieser Länge kritisch zu
sehen. Genehmigungsfähig ist so etwas nur noch mit sehr guter Begründung und
Alternativlosigkeit. Natürlich kann man einen Antrag nach §68 WHG stellen, eine
UVP-Vorprüfung müsste dann aber auf jeden Fall gemacht werden, da wir hier
nicht mit naturnahem Gewässerausbau argumentieren können. Die Wahrscheinlichkeit,
dass dieser dann zur UVP-Pflicht führt, ist sehr groß. Damit würde ein Planfeststellungsverfahren
erforderlich. Spätestens an der Stelle müsste man sich die Frage nach der
Verhältnismäßigkeit stellen, denn dann müsste eine UVS erarbeitet werden, das
Verfahren dauert entsprechend länger, und der Beteiligungskreis wird größer.
LSBD Greife geht
davon aus, dass man keinen Erfolg auf eine Genehmigung hätte. Davon abgesehen
würde es der Stadt Bramsche einen fünfstelligen Betrag kosten.
Die Verwaltung empfiehlt daher von einem entsprechenden Antrag
abzusehen.