LSDB Greife gibt folgende Informationen an den Ausschuss weiter:

 

1.       Abholzungen an der B218

Auf Nachfrage bei der Nieders. Straßenbauverwaltung, aus welchen Gründen in der vergangenen Schnittsaison entlang der B 218 und auch an der A 1 im Bereich der Anschlussstelle Bramsche umfangreiche Gehölzpflegemaßnahmen durchgeführt wurden, kam die nachfolgend eingefügte Stellungnahme:


Hierbei waren Böschungsköpfe, Gräben und Wildschutzzaun jeweils in einer Breite von zwei Metern von Gehölzen freizuschneiden, in den übrigen Böschungsbereichen sollten zwischen 30 und 50 % des Bewuchses auf den Stock gesetzt werden.

Dort, wo dann örtlich nur noch wenig vitale Einzelgehölze stehen blieben, mussten auch diese auf den Stock gesetzt werden.

Ziel der Gehölzpflegemaßnahmen ist die dauerhafte Erhaltung eines vitalen straßenbegleitenden Gehölzbestandes, wobei wir besonderen Wert auf dichte, strauchartige Gehölzstrukturen legen zu Lasten von Einzelgehölzen. Aus diesem Grunde kann es dann auch vorkommen, dass Harthölzer gefällt werden.


Da die Bestände aber (dies gilt natürlich nicht für die Harthölzer) im Regelfall auf den Stock gesetzt wurden, treiben diese schon jetzt im Frühjahr wieder kräftig aus.

 

2.       Verrohrung des Grabens im Bereich der Sportplatzanlagen in Hesepe

Die Verwaltung erhielt im Zuge der Bereisung den Auftrag die Möglichkeit eines entsprechenden Antrages zu prüfen. Hierfür wurde von Herrn van de Water eine Anfrage bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises gestellt, deren Antwort wie folgt lautet:

 

Grundsätzlich ist eine Gewässerverrohrung von dieser Länge kritisch zu sehen. Genehmigungsfähig ist so etwas nur noch mit sehr guter Begründung und Alternativlosigkeit. Natürlich kann man einen Antrag nach §68 WHG stellen, eine UVP-Vorprüfung müsste dann aber auf jeden Fall gemacht werden, da wir hier nicht mit naturnahem Gewässerausbau argumentieren können.  Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser dann zur UVP-Pflicht führt, ist sehr groß. Damit würde ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Spätestens an der Stelle müsste man sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen, denn dann müsste eine UVS erarbeitet werden, das Verfahren dauert entsprechend länger, und der Beteiligungskreis wird größer.

 

LSBD Greife geht davon aus, dass man keinen Erfolg auf eine Genehmigung hätte. Davon abgesehen würde es der Stadt Bramsche einen fünfstelligen Betrag kosten.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher von einem entsprechenden Antrag abzusehen.