Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bramsche betraut den
Tourismusverband Osnabrücker Land für die Dauer von 5 Jahren befristet nach
Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten
Betrauungsaktes.
2. Der Rat der Stadt Bramsche verpflichtet die
jeweiligen Vertreter des Rates der Stadt Bramsche in der Mitgliederversammlung
des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V.
a)
auf
die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b)
auf
die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen
hinzuwirken.
3. Der Rat der Stadt Bramsche nimmt die
erforderliche Änderung der Verbandssatzung des Tourismusverbandes Osnabrücker
Land e.V. laut Anlage 2 zur Kenntnis
und weist die in die Mitgliederversammlung entsandten Vertreter an, dort
jeweils auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der
Verbandssatzung bis spätestens 31.12.2018 dergestalt hinzuwirken, dass die
Mitgliederversammlung durch jeweiligen Beschluss eine entsprechende Weisung des
Vorstands an die jeweilige Geschäftsführung erteilt. Sie werden außerdem angewiesen,
alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen
Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen
rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in
dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig
erscheinen.
4. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den
Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. zu erlassen und bekannt zu geben.
5.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden
oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen
Änderungen an dem Betrauungsakt und/oder der Vereinssatzung als notwendig oder
zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Bramsche mit diesen
Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses und dessen Anlage sowie die Satzung des Tourismusverbandes
Osnabrücker Land e.V. nicht verändert werden.
Der Bürgermeister wird außerdem ermächtigt,
den in der Anlage 1 zur dieser Beschlussvorlage
beigefügten Betrauungsakt während seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen
Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.
6. Der
Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte
und Gemeinden bzw. Samtgemeinden: Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen,
Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde
Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf,
Gemeinde Hagen, Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde
Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde
Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau, Samtgemeinde Neuenkirchen sowie die im Zweckverband „Erholungsgebiet Hasetal“
zusammengeschlossenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Stadt Meppen, Stadt
Haselünne, Samtgemeinde Herzlake, Stadt Löningen, Gemeinde Essen, Gemeinde
Lindern, Gemeinde Lastrup, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück gleichlautende Beschlüsse fassen.
ESTR
Willems trägt hinsichtlich der Vorlage 16-21/0268 vor.
RV Brinkhus lässt über die e.g
Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig