OBM Görtemöller merkt an, dass sie Seitenräume insbesondere an den Straßen „Zur Stuckwiese“ und Stiegeweg bisher nur teilweise ausgebessert sind.

 

LSBD Greife erläutert hierzu, dass die Wiederherstellung begonnen hat, durch die fortdauernde Nässe allerdings zurzeit noch nicht überall erfolgen konnte. Im Bereich der Varusstraße würde z.B. erst einmal mit Baken gearbeitet werden, da eine Ausbesserung noch nicht möglich sei. Der Betriebshof würde die Seitenräume regelmäßig im Rahmen der Straßenkontrollen warten und Ausbesserungen an erforderlicher Stelle vornehmen. Schlaglöcher oder Vertiefungen an Seitenräumen sollen dem Betriebshof gemeldet werden, damit sie dort gesammelt und zu gegebener Zeit beseitigt werden können.

 

ORM Tapken regt an, dass die Verwaltung bei der Landesbehörde einen Antrag auf Übernahme der Kosten der durch die Umleitung der B218 entstanden Schäden an den Seitenräumen stellen soll. Die Verwaltung hat bei der Nieders. Straßenbauverwaltung trotz entgegenstehender Regelung des § 15 a NStr.G angefragt, ob die Straßenbauverwaltung Kosten für die Wiederherstellung der Wegeseitenräume übernimmt. Die Nieders. Straßenbauverwaltung hat dies mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass das Nieders. Straßengesetz Schadensregelungen nur für ausgewiesene Umleitungsstrecken vorsieht.

 

ORM Thye bittet zudem, die Verwaltung möge eine rechtliche Begründung anfordern, soweit der vorher genannte Antrag abgelehnt würde.