Beschluss: zur Kenntnis

Herr Tangemann trägt zur o.g. Mitteilungsvorlage vor und ergänzt dazu einige weitere Informationen. Aufgrund der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück sind zu den Belangen des Bodenschutzes sowie zu den Belangen von Natur und Landschaft und des Artenschutzes entsprechende Gutachten und Untersuchungen erforderlich, die die für die Herstellung der Freilauffläche geschätzten Kosten zusätzlich erheblich erhöhen würden. Die Verwaltung hat daher nach einer möglichen Alternative gesucht und schlägt eine ca. 3.600 m² große Teilfläche des Flurstückes 6, Flur 16, Gemarkung Pente südlich der Straße Zu den Lohwiesen als Alternativlösung vor. Die Fläche liegt zwischen der Bahnlinie und der Bundesstraße B 68 im Außenbereich hinter dem Grünabfallsammelplatz und befindet sich ebenfalls im Eigentum der Stadt Bramsche. Die Fläche kann gut über den bereits vorhandenen Grasweg erreicht und falls erforderlich könnten durch Schotterung des Seitenraumes sehr kostengünstig Stellplätze errichtet werden. Eine Baugenehmigung ist aufgrund der Einfriedung der Fläche mit einem 1,60 m hohen Zaun erforderlich. Aufgrund der Lage sind hier allerdings keine Auswirkungen auf benachbarte Wohnbebauung hinsichtlich Lärmimmissionen und Untersuchungen hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Natur und Landschaft zu erwarten. Die Fläche ist derzeit verpachtet und wird als Pferdewiese genutzt. Eine Kündigung des Pachtvertrages ist zum 01.10.2018 möglich. Die Kostenschätzung für die Herrichtung der Fläche als Hundefreilaufwiese fällt mit 17.500,00 € wesentlich geringer aus, als bei der ursprünglich geplanten Fläche im Bereich der Dobbenwiesen. Diese Kosten setzen sich aus der 280 m langen Zaunanlage und des zweiflügeligen Tores (Breite 4 m) zusammen. Die Fläche könnte durch ein landwirtschaftliches Fahrzeug oder den Unimog des Bauhofes bewirtschaftet (geschlegelt) werden. Eine weitere Gestaltung der Fläche ist aufgrund des vorhandenen Bestandes nicht erforderlich.

Die genannte Teilfläche südlich der Straße Zu den Lohwiesen befindet sich zwar im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald - Wiehengebirge“, aber die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück hat aufgrund der Lage dieser Fläche zwischen der Bahnlinie und der Bundesstraße B 68 eine Befreiung von den Verboten des LSG in Aussicht gestellt. Eine Baugenehmigung sowie eine Befreiung von den Verboten des LSG können vor Ablauf des Pachtvertrages beantragt werden.

Herr Tangemann erklärt ergänzend auf Nachfrage, dass derzeit Verhandlungen mit der Deutschen Bahn geführt werden um die Problematik mit der Einmündung „zu den Lohwiesen“ zu lösen, so dass es zukünftig kein Problem mehr sein sollte, dort auch aus Achmer kommend einbiegen zu können.

 

ORM Märkl möchte wissen, wie hoch die Kosten der laufenden Unterhaltung bei der vorgestellten Alternative geschätzt werden. Herrn Tangemann erklärt dazu, dass mit Kosten von jährlich 1.850,00 € gerechnet wird.

 

ORM Lübbe ist positiv überrascht von der neuen Alternative. Er berichtet, dass er von Bürgern angesprochen wurde, ob es eventuell die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit örtlichen Hundesportvereinen geben könnte, da sie selber auf der Suche nach neuen Flächen sind.

 

ORM Staas-Niemeyer möchte auf den Ursprung zurückkommen. Es gab grundsätzlich die Forderung, Flächen vom Leinenzwang zu befreien. Sie hat den Alternativvorschlag, den Leinenzwang z.B. vormittags, wenn die Schüler in der Schule sind und natürlich nur außerhalb der Brut- und Setzzeiten, für z.B. drei Stunden am Hasesee aufzuheben. Bürger, die Angst vor freilaufenden Hunden haben, können in der Zeit viele andere Bereiche der Stadt zum Spazieren gehen nutzen. Sie ist der Meinung, dass dieser Test durchaus versucht werden sollte. Sollte es nicht funktionieren könnte im zweiten Schritt immer noch eine Freilauffläche eingerichtet werden.

 

BGM Pahlmann bittet um eine grundsätzliche Aussage vom Ortsrat, ob bei den Haushaltsplanberatungen Mittel für die Anlage einer Hundefreilauffläche berücksichtigt werden sollen.

 

OBM Brinkhus stellt klar, dass es in der Bramscher Innenstadt tatsächliche keine Möglichkeit gibt, seinen Hund frei laufen zu lassen und hält daher eine Freilauffläche für grundsätzlich erforderlich.

 

ORM Lübbe sieht in der neuen Alternative durchaus eine Win-Win Situation und fordert die Hundesportler nochmals dazu auf bei Interesse an die Stadt Bramsche heran zu treten und vielleicht gemeinsam eine Regelung zu treffen.

 

ORM Märkl stellt klar, dass grundsätzlich eine Mitteilungsvorlage vorgelegt wurde und der Ortsrat normalerweise kein Votum dazu abgibt. Es wurde eine vollkommen unbekannte Alternative mit einem neuen Sachverhalt vorgestellt und sie bittet daher um Zeit für eine Meinungsbildung innerhalb der Fraktion.

 

Nach weiterer Diskussion einigt sich der Ortsrat darauf, dass am 08.02.2018, vor der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt eine Sondersitzung des Ortsrates Bramsche eingeschoben wird, in der über eine noch zu erstellende Beschlussvorlage hinsichtlich dieses Themas beraten und abgestimmt werden kann.