Beschluss: einstimmig mit Änderungen angenommen

RM Thye berichtigt, dass es sich bei „Informationen TOP 7 Nr. 2 Tödelmärkte an Sonn- und Feiertagen“ um einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes handelt, der die Veranstaltung von gewerblichen Floh- und Trödelmärkten betrifft. Folglich muss es in der Klarstellung von Verw.-Ang. Hintz heißen, dass die im Rahmen von Stadtteil-bzw. Ortsteilfesten veranstalteten Trödelmärkte von dem Beschluss nicht betroffen seien.

Im Übrigen ist im zweiten Absatz ein „dar“ enthalten, dass nicht in den Satz passt. Dieses wird gestrichen.

 

Das Protokoll der Sitzung vom 13.11.2017 wird mit den Änderungen einstimmig genehmigt.

RM Riepe enthält sich.