Ein Bürger fragt, ob es richtig sein kann, dass er den Schmutzwasserkanal von seinem Baugrundstück am Fasanenweg  bis hin zum Anschluss an den nächsten Abwasserschacht bezahlen muss und nicht nur bis zu seiner Grundstücksgrenze.

 

LSBD Greife antwortet, dass dieses mit dem Abwasserbeseitigungsbetrieb zu klären sei.

Die Frage wird entsprechend dorthin weitergeleitet.