Herr Beyer bittet um Auskunft, weshalb an der „August-Bödecker-Str.“ Einmündung  „Am Kanal“ im letzten Jahr unter dem Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ ein Schild mit dem Hinweis auf ein absolutes Halteverbot angebracht worden ist und dieses Schild in einem zweiten Schritt noch ca. 15 m weiter zurückgesetzt worden ist.

LSBD Greife entgegnet, dass diese Anfrage an den zuständigen Fachbereich 2 weitergeleitet werden wird und eine Antwort über das Protokoll gegeben wird.

 

Antwort der Verwaltung – Herr Otte, Fachbereich 2

Das Verkehrszeichen 283-10 (Halteverbot – Anfang) wurde dort angebracht, um den Einmündungsbereich von Fahrzeugen freizuhalten.