Beschlussvorschlag (WP 16-21/0257):

Der Rat stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung  mit dem Landkreis Osnabrück und den anderen kreisangehörigen Kommunen  über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege mit folgenden wesentlichen Eckpunkten zu:

1. Die Aufgabe der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen wird weiterhin durch die kreisangehörigen Kommunen  wahrgenommen.

2. Die Aufgabe der Betreuung von Kindern in Tagespflege wird von den kreisangehörigen Kommunen übernommen.

3. Die kreisangehörigen Kommunen erhalten aus einem Gesamtbudget des Landkreises gemäß näherer Darstellung in der Begründung einen Anteil, der sich ab dem Jahr 2020 nach der Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren  bemisst.

4. Für eine Übergangszeit von 2017 bis 2019 wird von dem vorstehend genannten Budget der im Jahr 2016 auf die Tagespflege  im Landkreis entfallende Gesamtbetrag (rund 5,9 Mio. €) abgezogen und jeder kreisangehörigen Kommune  der ihr vom Landkreis für die Tagespflege im Jahr 2016 erstattete Betrag in folgenden Stufen vorab gezahlt: Für 2017 zu 100 %, für 2018 zu 67 % und für 2019 zu 33 %. Im Übrigen erfolgt die Verteilung des verbleibenden Budgets im Jahr 2017 nach der  Zahl der belegten Plätze in Kindertagesstätten, für 2019 zu 67 % nach der Zahl der belegten Plätze in Kindertagesstätten und zu 33 % nach der Kinderzahl im Alter von 0 bis 13 Jahren und im Jahr 2019 zu 33 % nach der Zahl der belegten Plätze in Kindertagesstätten und zu  67 %  nach der Kinderzahl im Alter von 0 bis 13 Jahren.

5. Im Jahr 2017 erhalten die kreisangehörigen Kommunen zusätzlich eine einmalige  Sonderzahlung aus einem Gesamtbudget von 5.000.000 €, das nach der Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren verteilt wird.

6. Die bisher in einer gesonderten Vereinbarung geregelte Übernahme von Elternbeiträgen durch den Landkreis nach dem Sozialgesetzbuch VIII  bleibt unberührt wird lediglich ohne sachliche Änderung in diese Vereinbarung übernommen.

7. Die Vereinbarung soll rückwirkend ab dem 01.01.2017 gelten und bis zum 31.12.2022 befristet werden. Voraussetzung des Inkrafttretens ist, dass alle kreisangehörigen Kommunen die Vereinbarung abschließen

Beschlussvorschlag (WP 16-21/0257-1):

Der in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege wird zugestimmt.

 

RM Lübbe trägt zu den o.g Beschlussvorschlägen vor.

RV Brinkhus lässt über die o.g. Beschlussvorschläge abstimmen.

Abstimmungsergebnis:                                 Einstimmig