Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

RM Rohe erklärt, dass es grundsätzlich darum geht das Grüne zu schützen und es ohne eine Satzung nicht geht. Seine Fraktion wird daher diesem Antrag nicht zustimmen.

 

RM Sieksmeyer belegt anhand eines Beispiels einer Antragstellung im Rahmen der Baumschutzsatzung, dass die Baumschutzsatzung gut funktioniert und in den meisten Fällen auch für den Antragsteller entschieden wird. Sie müsse höchstens verbessert werden. Es werde bereits seit über einem halben Jahr auf einen Vorschlag hinsichtlich der Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises seitens der SPD-Fraktion gewartet, damit diese Satzung inhaltlich bearbeitet werden könne. Der Ausschussvorsitzende habe vor einiger Zeit mitgeteilt, dass er sich bereits einige Satzungen angesehen hätte und die Initiative von der SPD-Fraktion  ausgehen würde. Das sei immer noch nicht geschehen. RM Sieksmeyer würde daher bei Einverständnis anbieten, die Koordination des Arbeitskreises zu übernehmen, damit sich alle Fraktionen konstruktiv an der Überarbeitung beteiligen können und nicht durch eigene Anträge die Aufhebung der Satzung fordern.

 

RM Quebbemann erklärt, dass immer wieder angekündigt wird, dass ein Arbeitskreis gebildet werden soll, um die Baumschutzsatzung zu überarbeiten, es aber bislang nichts passiert. Die Aussage, dass die Baumschutzsatzung funktioniert, kann er nicht nachvollziehen, da es ausreichend Berichte in der Zeitung gegeben hat, in denen vom Gegenteil berichtet worden ist. Selbst bei positiv entschiedenen Anträgen werden seiner Meinung nach teilweise Auflagen damit verknüpft, die nicht erfüllbar sind, wie z.B. Ersatzanpflanzung von Walnussbäumen, die nicht mit dem geforderten Umfang zu beschaffen sind. Außerdem würde es schriftlich vom Verwaltungsgericht Osnabrück vorliegen, dass die Baumschutzsatzung rechtswidrig sei. Die Ersatzbepflanzungen können nach aktuellem Stand nicht durch die Stadt Bramsche durchgesetzt werden. Die umliegenden Gemeinden hätten auch keine Baumschutzsatzung und trotzdem würden da auch genauso viele Bäume stehen, wie in Bramsche. Er hält die Baumschutzsatzung für Quatsch.

 

LSBD Greife stellt dazu klar, dass niemals ein Walnussbaum als Ersatzpflanzung gefordert wurde. Die Auswahl des Baumes war freigestellt. LSBD Greife legt den genauen Sachverhalt des angesprochenen Antrages dar und stellt damit fest, dass die vorhergehende Darstellung so in keiner Weise den Tatsachen entspricht. Weiterhin macht er ausdrücklich klar, dass die Baumschutzsatzung mehrfach überprüft worden ist und für rechtswirksam befunden wurde. Es ist lediglich in der Vergangenheit in der Bearbeitung eines Antrages ein technischer Fehler unterlaufen.

 

RM Neils gibt RM Sieksmeyer Recht damit, dass die Bildung des Arbeitskreises angekündigt wurde und dieses bislang noch nicht erfolgt ist. Seine Fraktion wartet nur auf den Entwurf von Seiten der Verwaltung, findet die Angelegenheit aber grundsätzlich nicht für eilbedürftig. Das Angebot von RM Sieksmeyer, die Koordination des Arbeitskreises zu übernehmen, könne er gut mittragen. Grundsätzlich stehe er zu seinem Wort, dass sich alle RM fraktionsübergreifend mit der Baumschutzsatzung beschäftigen sollen, befürchtet jedoch, dass die CDU-Fraktion sich aufgrund ihres Antrages nicht daran beteiligen wird.

 

RM Quebbemann erklärt, dass seine Fraktion jederzeit konstruktiv mitarbeiten würde, wenn es sich um eine Entbürokratisierung handeln würde. Außerdem habe er nie behauptet, dass die Stadt Bramsche die Anschaffung eines Walnussbaumes gefordert habe, sondern lediglich, dass es nicht möglich war, grundsätzlich einen entsprechenden Setzling zu bekommen. Weiterhin sieht er es grundsätzlich nicht als Aufgabe der Verwaltung bzw. des Rates an, Eigentümer hinsichtlich der eigenen Bäume zu reglementieren. RM Quebbemann spricht hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Satzung das Schreiben des Verwaltungsgerichtes, 6. Kammer vom 11.04. an, in dem seiner Meinung nach ganz klar festgehalten wird, dass die Stadt Bramsche nicht dazu ermächtigt ist, durch Verbote oder Gebote den Erlass von Verwaltungsakten hinsichtlich der Befugnis der entsprechenden Verbote und Gebote durchzusetzen. Er stellt die Frage, ob der Landkreis diese Verbote und Gebote durchsetzen soll, wenn die Stadt dazu nicht befugt ist.

 

LSBD Greife erklärt dazu, dass sich das angesprochene Schreiben auf den Vorgang mit der fehlerhaften Bearbeitung bezogen hat und nicht mit der Baumschutzsatzung in Verbindung zu bringen ist. Er ergänzt dazu, dass es mittlerweile einen verwaltungsinternen Entwurf gäbe, der sich derzeit in der rechtlichen Abstimmung befinde und er davon ausgehe, dass dieser zeitnah zur Verfügung stehen würde. Anschließend könne man in inhaltliche Gespräche einsteigen.

 

Für RM Sieksmeyer ist Baumschutz im Sinne des Gemeinwohls und daher zu schützen. Er erläutert die Bedeutung für die gesamte Umwelt.

 

RM Rohe stellt klar, dass sehr viele Städte und Gemeinden eine Baumschutzsatzung haben, weil sie von großer Bedeutung sind und die Stadt Bramsche daher die Satzung behalten sollte.

 

RV Brinkhus lässt über den Antrag der CDU-Fraktion WP 16-21/2014 abstimmen:

 

 

Abstimmungsergebnis:           11 Stimmen dafür

                                                25 Stimmen dagegen