Beschlussvorschlag:

1. Die im Rahmen des Planverfahrens  vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/ Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

2. Der Bebauungsplan Nr. 133 „Innenstadt III“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen, zudem die beigefügte Begründung.

 

RM Bergander trägt zur o.g. Beschlussvorlage vor.

RM Neumann lobt die Verwaltung, weil das Verfahren bislang sehr schnell läuft.

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:                 Einstimmig