Laut Darstellung von Frau Lake wird in der Zusammenfassung der Auslobungsbedingungen zum Bahnhofsumfeld auf die Erstellung eines Gutachtens zu besonders geschützten Biotopen verwiesen. Von LSBD Greife wurde in einer Sitzung zugesichert, dass dieses Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich sein wird. Sie stellt die Frage, ob dieses Gutachten zwischenzeitlich veröffentlich ist.

LSBD Greife berichtigt, dass in diesem Zusammenhang nicht von einem Gutachten die Rede gewesen sei, sondern lediglich eine Begehung stattgefunden hat.

Dipl.-Ing. Tangemann ergänzt, dass durch ein Fachbüro eine Bestandsaufnahme der Biotoptypen im Sanierungsgebiet durchgeführt wurde. In diesem Zusammenhang wurden auch im Rahmen der Beurteilung der Belange von Natur und Landschaft die nach § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotope im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes durch das Fachbüro untersucht und bewertet und das Ergebnis dieser Bewertung in den Auslobungsbedingungen dargestellt.

LSBD Greife sieht keine Probleme, die Untersuchungsergebnisse zu den Belangen von Natur und Landschaft der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und wird diese ins Internet stellen.

Des Weiteren weist Frau Lake auf einen Absatz auf Seiter 22 der Auslobungsbedingungen hin, wonach ein Teilbereich des besonders geschützten Biotops nicht mehr als geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG gilt. Sie stellt die Frage, welche Legitimation dieser Aussage zugrunde liegt.

LSBD Greife und Dipl.-Ing. Tangemann teilen hierzu mit, dass im Zuge der Bestandbewertung die Qualität dieses Biotops in dem fraglichen Teilbereich nicht mehr so hochwertig einzustufen ist. Aus Sicht der Fachplaner erfüllt der fragliche Teilbereich daher nicht mehr die Voraussetzungen die an besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG gestellt werden. Unabhängig vom Untersuchungsergebnis wurde jedoch der derzeitige Schutzstatus für das Biotop von der zuständigen Fachbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, noch nicht aufgehoben.

Ergänzend weist LSBD Greife daraufhin, dass im Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld nichts ohne eine verbindliche Bauleitplanung gebaut wird. Eine verbindliche Bauleitplanung setzt voraus, dass im Zuge des Bauleitplanverfahrens nochmals eine ökologische Bestandaufnahme gemacht wird bei der diese Biotopflächen nochmal erhoben und bewertet werden. Erst dann wird festgelegt, wie damit umgegangen wird.