Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Breitbandausbau mit dem Landkreis Osnabrück. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde am 22.06.2016 vom Rat der Stadt Bramsche beschlossen (WP 11-16/983) Angepasst werden soll § 3 „Beteiligung“ dieser Vereinbarung.

Hierzu wird der Bürgermeister ermächtigt, die der Beschlussvorlage beigefügte Fortschreibung der öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bramsche und dem Landkreis Osnabrück zu schließen.

Der Kreistag hat der Anpassung der Vereinbarung in seiner Sitzung am 19. Juni 2017 einstimmig zugestimmt.

 

ESTR Willems erörtert kurz die Vorlage. RM Quebbemann hält die Neuregelung des § 3 für nicht tragbar, da hier die Bramscher Kommunalpolitik nicht beteiligt sei. Auch die Aussage von BGM Pahlmann, dass in der Bürgermeisterkonferenz 5 Vertreter des Vertrauens benannt wurden, wurde von RM Quebbemann als sehr fraglich angesehen, da, wenn kein Bramscher Vertreter in dem Gremium sei, die Stadtinteressen nicht hinreichend gewahrt werden würden. RM Rohe fordert, dass die Beteiligung der Stadt Bramsche konkret in dem „Steuerkreis Breitband“ genannt werden müsste.

RM Thye schlägt vor, die jetzige Regelung so zu beschließen, allerdings mit einer verkürzten Laufzeit von 5 Jahren, so dass der Steuerkreis dann neu besetzt werden könnte.

ESTR Willems bringt abschließend vor, dass die Vereinbarung nur fortgeschrieben werden könne, wenn alle Gemeinden zustimmen würden. Änderungsanträge seien nicht möglich. Versagt die Stadt die Zustimmung, ist die gesamte Vereinbarung hinfällig.

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage WP 16-21/0260 zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:           6 Stimmen dafür

                                                4 Gegenstimmen

                                                1 Stimmenenthaltung