Beschluss: einstimmig angenommen

EStR Willems erläutert die Vorlage WP 16-21/0247.

 

Herr Sieksmeyer geht auf die Regelung im Niedersächsischen Schulgesetz ein, wonach der Landkreis den Gemeinden für die Sekundarschulen in ihrer Trägerschaft zwischen 55 % und 80 % der laufenden Schulsachkosten zu erstatten habe. Es sei wünschenswert gewesen, wenn sich der Landkreis, welcher nach den neuen Regelungen knapp unter 55 % der Schulsachkosten trage, mit einem höheren Prozentsatz an den Kosten beteiligen würde. Gleichwohl mache die Erhöhung des Sachkostenbetrags je Schüler/in im Jahr 2017 auf 606,12 € und ab 2018 auf einen Betrag von 612 € ein Plus von 22 bis 24 % aus. Für die gesamte Wahlperiode würde es bei den Schulsachkosten zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 120.000 € kommen. Insgesamt bedeute dies eine jährliche Entlastung in Höhe von ca. 140.000 €.

 

Frau Wittemann fragt nach, wie lange die Vereinbarung gelte, dass die Schulsachkosten für die Schüler/innen der IGS gezahlt würden. EStR Willems teilt mit, dass die Vereinbarung dauerhaft gelte. Es sei vorgesehen, nach fünf Jahren eine Revision stattfinden zu lassen und zu prüfen, ob die Aufteilung 70/30 noch aktuell sei.

 

Frau Christ-Schneider erklärt, dass sie die Vereinbarung begrüße und bedankt sich für die erfolgreiche Mitarbeit an der Ausarbeitung.

 

Herr Riepe teilt mit, dass die Fraktion Die Linke die Vorlage unterstützen werde. Er merkt jedoch an, dass es bedauerlich sei, dass der Landkreis sich mit dem Prozentsatz von knapp unter 55 % am unteren Ende der Möglichkeiten der Kostenübernahme bewege. Er bittet die Kreistagsabgeordneten darauf hinzuwirken, dass der Landkreis die Gemeinden hinreichend unterstütze. Frau Christ-Schneider fügt hinzu, dass die Kreistagsabgeordneten auf derartige Verhandlungen oftmals nur sehr begrenzten Einfluss hätten.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür