Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

RM Quebbemann erklärt, dass die Festsetzung, dass im MI Gebiet in den Erdgeschoss-Räumen eine gewerbliche Nutzung  stattfinden muss, in eine kann-Bestimmung umgewandelt werden sollte. Die Lärm-Emissionen in den Erdgeschoss Räumen seien sogar geringer als in den Obergeschoss Räumen. Seiner Meinung ist nicht nachvollziehbar, warum man hier ausschließlich eine Gewerbenutzung vorsieht.

Außerdem hatte sich seiner Meinung nach der Ausschuss für eine kleinteilige Nutzung des Geländes ausgesprochen. Mit dem jetzigen Investor, der ein großes Grundstück gekauft hat, sei dies allerdings in Frage gestellt, wofür auch spricht, dass die Erschließungsstraße innerhalb dieses Grundstücks entfallen ist.

Die Stadt hätte an dieser Stelle die Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Er zitiert, auf S. 21 der Begründung steht, dass die Stadt die Nutzungsdurchmischung fördern wird. Damit hätte die Stadt an dieser Stelle schlechte Erfahrungen gemacht. Deshalb sollt man hier diese Nutzungsdurchmischung nicht fördern.

 

RM Neils teilt dazu mit, dass hier eine komplexe Planung mit schwierigen Teilnehmern vorgelegen hat. Die Rechtssicherheit, die die Stadt mit dieser Planung erhalten würde, wäre jetzt aber vorrangig.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                    7 Ja-Stimmen

                                                         3 Nein-Stimmen

                                                         1 Enthaltung