1.      Übergabe des Schlauchbootes an die Feuerwehr Epe

 

Das am 24.01.2017 ausgelieferte Schlauchboot wurde am Mittwoch, den 18.10.2017, 19:00 Uhr im Dorftreff Epe  an die Feuerwehr Epe übergeben

 

 

2.      Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen

 

Nach einem aktuellen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 21.04.2017 (7 ME 20/17) sind gewerbliche Floh- und Trödelmärkte, bei denen nach einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig.

 

Das Oberverwaltungsgericht sieht die Veranstaltung von Floh- und Trödelmärkten als öffentlich bemerkbare Handlungen im Sinne des § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes (NFeiertagsG) dar, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen.

 

Dem Beschluss zufolge sind kommerziell veranstaltete Floh- und Trödelmärkte durch den Abschluss von Erwerbsgeschäften geprägt, indem durch die Beschicker Waren an die Kunden verkauft und von den Veranstaltern Standgelder erhoben werden. Ihrem Gesamtcharakter nach dienen die kommerziell durchgeführten Floh- und Trödelmärkte damit nicht überwiegend der Freizeitgestaltung, sondern dem Abschluss von Erwerbsgeschäften.

 

Verw.-Ang. Hintz stellt klar, dass die im Rahmen von Stadt- bzw. Ortsteilfesten veranstalteten Trödelmärkte von dem Gerichtsurteil nicht betroffen sind.