Frau Eva Rosinsky (Büro Hofer und Pautz) erläutert die Vorgehensweise der Potentialanalyse für stadteigene Flächen im Ortsteil Achmer.

 

Im Rahmen des Wegerandstreifenprogrammes der Stadt Bramsche können im Ortsteil Achmer 45.000 Werteinheiten als Ausgleich für Eingriffe in die Natur und Landschaft umgesetzt werden.

 

Für diese Analyse hat es drei Erhebungen gegeben: Die erste fand im Juli 2016 statt, die zweite nach dem Flurbereinigungsverfahren im November 2016 und eine dritte auf Grundlage des neuen Osnabrücker Kompensationsmodells. Im ersten Durchgang kam das Fachbüro Hofer und Pautz auf eine Fläche von 7,2 Hektar, auf der 90.000 Werteinheiten hätten realisiert werden können. Im zweiten Durchgang waren es 55.000 Werteinheiten auf einer Fläche von 5,1 Hektar. Dieser Wert wurde dann, im letzten Schritt, noch einmal nach unten korrigiert durch die Anwendung des neuen Osnabrücker Komopensationsmodells zur Berechnung von Werteinheiten.

Per Luftbildanalyse wurden im ersten Schritt ungeeignete Flächen, etwa innerhalb des Stadtgebietes oder in verkehrsreichen Abschnitten, sowie  nicht ökologisch aufwertbare Flächen und zu kleine ausgeschlossen. Die erforderliche Mindestbreite nach dem neuen Osnabrücker Modell beträgt 2,50 m, weil erst dann die Bearbeitbarkeit, Unterhaltung und Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

 

RM Hundeling erkundigt sich in wie fern Fließgewässersäume mit eingebunden werden können. Laut Frau Rosinsky gibt es diese Möglichkeit.