Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Gegen den Antrag der Horst Dallmann GmbH Baustoff Recycling

Standort Betriebshof Vördener Straße 70/ Igels Sand 1 bestehen seitens der Stadt Bramsche keine Bedenken sofern ausgeschlossen wird, dass schädlich verunreinigtes Oberflächenwasser in den Pelkebach gelangen kann.

 

 

 


An der Beratung dieses Top´s nimmt RM Sieksmeyer an Stelle von RM Pöppe teil.

 

lm Ausschuss erläutert Herr van de Water den eingereichten Entwässerungsantrag der Firma Dallmann. Er teilt mit, dass zwei weitere Unternehmen (Frühstücksei, Bergschneider) aufgefordert wurden einen entsprechenden Entwässerungsantrag einzureichen.  Entsprechende Büro sind bereits beauftrag, die Anträge liegen aber noch nicht vor.

 

Der eingereichte Antrag ist lt. Herrn van de Water als gängiges Stand der Technik bestehendes System anzusehen. Die Stadt Bramsche stimmt dem Antrag zu,  so lange ausgeschlossen wird,  das keine Einleitung von schädlich verunreinigtes Oberflächenwasser in den Pelkebach erfolgt.

 

RM Marewitz und RM Sieksmeyer wollen wissen, ob und wie häufig das abgeleitete Wasser beprobt wird und ob auch Ereignisse von Starkregen berücksichtigt sind. Außer­dem interessiert es die Ratsmitglie­der, wie eine Tren­nung zwischen Weiß- und Schwarzbereich sicherge­stellt wird. Insbesondere erscheint für RM Sieksmeyer die Bilanzierung der einzelnen Flächen nicht ganz schlüssig, dieses sollte beim Landkreis hinterfragt werden. Herr van de Water be­tonte, dass im Rahmen der Antragsgenehmigung die Stadt eigentlich nur zu prü­fen hat, was mit dem Pelke­bach passiere. Die Prüfung der einzelnen Verfahrensschritte obliegt den anderen beteiligten Behörden, also dem Landkreis Osnabrück und dem Staatlichen Gewer­beaufsichtsamt. So wird z. B. die Verkehrs­führung auf dem Gelände noch überarbeitet, um si­cherzustellen, dass potenziell PAK-belastetes Material nicht mit Fahrzeugen in den Weißbereich gelangt. Ferner muss geprüft werden, ob die vorgesehenen Spei­cherbecken für das Oberflächen­wasser groß genug bemessen sind.

Bereits im Juni habe die Firma Dallmann mit der Umsetzung dieses Konzeptes begonnen.

 

RM Marewitz stellt die Frage, ob die Möglichkeit eines Antrages auf generelle Nicht-Einleitung in den Pelkebach besteht. Grundsätzlich haben Anlieger das Recht in den angrenzenden Bach einzuleiten.

 

Der RM Neils kritisierte, dass der Landkreis keinen Druck auf die anderen Fir­men ausübt, die trotz Frist­setzung bis jetzt keinen Ent­wässerungsantrag vorgelegt haben. RM Queb­bemann sieht  es als großes Problem an, dass es nur an­lassbezogene und keine un­angemeldeten Kontrollen gibt.

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig bei 2 Enthaltungen