Sitzung: 18.10.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 16-21/0222
Beschlussvorschlag:
Gegen den Antrag der Horst Dallmann GmbH Baustoff Recycling
Standort Betriebshof Vördener Straße 70/ Igels Sand 1 bestehen seitens der Stadt Bramsche keine Bedenken sofern ausgeschlossen wird, dass schädlich verunreinigtes Oberflächenwasser in den Pelkebach gelangen kann.
An der Beratung dieses Top´s nimmt RM Sieksmeyer an Stelle von RM Pöppe teil.
lm Ausschuss erläutert Herr van de Water den eingereichten Entwässerungsantrag der Firma Dallmann. Er teilt mit, dass zwei weitere Unternehmen (Frühstücksei, Bergschneider) aufgefordert wurden einen entsprechenden Entwässerungsantrag einzureichen. Entsprechende Büro sind bereits beauftrag, die Anträge liegen aber noch nicht vor.
Der eingereichte Antrag ist lt. Herrn van de Water als gängiges Stand
der Technik bestehendes System anzusehen. Die Stadt Bramsche stimmt dem Antrag
zu, so lange ausgeschlossen wird, das keine Einleitung von schädlich
verunreinigtes Oberflächenwasser in den Pelkebach erfolgt.
RM Marewitz und RM Sieksmeyer wollen wissen, ob
und wie häufig das abgeleitete Wasser beprobt wird und ob auch Ereignisse von
Starkregen berücksichtigt sind. Außerdem interessiert es die Ratsmitglieder,
wie eine Trennung zwischen Weiß- und Schwarzbereich sichergestellt wird. Insbesondere
erscheint für RM Sieksmeyer die Bilanzierung der einzelnen Flächen nicht
ganz schlüssig, dieses sollte beim Landkreis hinterfragt werden. Herr van de
Water betonte, dass im Rahmen der Antragsgenehmigung die Stadt eigentlich nur
zu prüfen hat, was mit dem Pelkebach passiere. Die Prüfung der einzelnen
Verfahrensschritte obliegt den anderen beteiligten Behörden, also dem Landkreis
Osnabrück und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt. So wird z. B. die Verkehrsführung
auf dem Gelände noch überarbeitet, um sicherzustellen, dass potenziell
PAK-belastetes Material nicht mit Fahrzeugen in den Weißbereich gelangt. Ferner
muss geprüft werden, ob die vorgesehenen Speicherbecken für das Oberflächenwasser
groß genug bemessen sind.
Bereits im Juni habe die Firma Dallmann mit der Umsetzung dieses
Konzeptes begonnen.
RM Marewitz stellt die Frage, ob die Möglichkeit eines Antrages auf generelle
Nicht-Einleitung in den Pelkebach besteht. Grundsätzlich haben Anlieger das
Recht in den angrenzenden Bach einzuleiten.
Der RM Neils kritisierte, dass
der Landkreis keinen Druck auf die
anderen Firmen ausübt, die trotz
Fristsetzung bis jetzt keinen Entwässerungsantrag vorgelegt haben. RM Quebbemann sieht es
als großes Problem an, dass es nur anlassbezogene und keine unangemeldeten Kontrollen gibt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2
Enthaltungen