Frau Lake weist auf die Aussage von Herrn von Ohlen bei der Eröffnung des Bürgerworkshops hin, dass es möglich sei, die Vermessungsdaten, die von dem Büro in Wallenhorst erstellt wurden, öffentlich zugänglich zu machen. Dieses findet sich in der 50 seitigen Broschüre zum Realisierungswettbewerb „Sanierung des Bahnhofsumfeldes“ nicht wieder.

Herr von Ohlen antwortet darauf, dass es sich um einen digitalen Lageplan handelt, der sich noch in Bearbeitung befindet. Sobald dieser Lageplan fertiggestellt ist, spricht nichts dagegen, diesen dann auch zu veröffentlichen. Unabhängig davon hat der Lageplan nichts mit dem Bericht zu tun.

Frau Lake weist weiter daraufhin, dass Herr von Ohlen im Bürgerworkshop gesagt hatte, dass im Preisgericht auch ein bis zwei Bürger als Beobachter oder Beisitzer vertreten sein könnten. Auch BGM Pahlmann hatte diese Aussage dahingehend positiv beantwortet, dass auch seiner Ansicht nach nichts dagegen spreche. Auch dieses ist in der 50 seitigen Broschüre nicht erwähnt worden.

Herr von Ohlen teilt hierzu mit, dass dieses im Rahmen der heutigen Sitzung noch zu diskutieren wäre. Aus seiner Sicht spricht aber nichts dagegen.

 

Laut Wettbewerbsbroschüre können nach Darstellung von Frau Lake im Rahmen eines Kolloquiums Stellungnahmen abgeben werden. Sie fragt diesbezüglich an, ob auch Bürger dazu eine Stellungnahme abgeben können.

Herr von Ohlen stellt klar, dass das Kolloquium eine Veranstaltung des Wettbewerbsverfahrens ist, die ausschließlich den Wettbewerbsteilnehmern zusteht und in dem diese Fragen zum Verfahren stellen können. Diese Fragen werden beantwortet, in das Kolloquiumsprotokoll übernommen und allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Er hat aber auch kein Problem damit, das Kolloquiumsprotokoll der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Des Weiteren stellt Frau Lake die Frage, ob das auf Seite 22 der Wettbewerbsbroschüre dargestellte Untersuchungsergebnis über den Bestand der Nutzungsstrukturen öffentlich zugänglich ist.

Hier zu führt Herr von Ohlen aus, dass die ersten Kapitel über den Bestand reine Zitate aus der vorbereitenden Untersuchung sind. Diese Untersuchung liegt seit zwei Jahren vor und ist auch im Internet öffentlich zugänglich.

 

Auf Seite 33 legt die Stadt unter Pkt. B.4.2 als Vorgabe für das Maß der baulichen Nutzung im Innenstadtergänzungsgebiet eine maximal dreigeschossige Bebauung fest. Frau Lake bemängelt, dass in den ganzen vorbereitenden Untersuchungen immer die Rede von Ein- und Zweifamilienhäusern war. Sie zeigt sich daher verwundert, warum plötzlich in den Auslobungsunterlagen das Wort „dreigeschossig“ auftaucht.

Herr von Ohlen teilt hierzu mit, dass es sich dabei um die Rahmenbedingungen handelt, die den Wettbewerbsteilnehmern als Obergrenzen vorgeschlagen werden. Die dreigeschossige Bebauung stellt eine maximale Grenze dar. Zum einen werden mit dieser Obergrenze Mehrfamilienhäuser erfasst, zum anderen heißt dieses aber nicht, dass jedes Gebäude dreigeschossig ausgebaut werden muss.

Nach Darstellung von Frau Lake hatte BGM Pahlmann damals in den Informationsveranstaltungen von über 100 Wohneinheiten gesprochen. Sie hält daher die Festlegung einer dreigeschossigen Obergrenze für die Bebauung in Verbindung mit der Aussage von BGM Pahlmann für bedenklich.

Zu den Aussagen von Herrn von Ohlen ergänzt LSBD Greife, dass die Festlegung der Obergrenze eine inhaltliche Vorgabe der Bauverwaltung ist, da es sich hier um ein Innenstadtergänzungsgebiet handelt und eine dreigeschossige Bebauung mit Mehrfamilienhäusern für Miet- und Eigentumswohnungen städtebaulich richtig ist. Es wird aber keinesfalls so sein, dass das ganze Gebiet mit einer dreigeschossigen Bebauung bebaut wird. Dafür ist das Programm viel zu differenziert aufgebaut.

BGM Pahlmann stellt klar, dass in einer der ersten Informationsveranstaltungen auf Nachfragen über eine Zahl von möglicherweise 100 Wohneinheiten gesprochen wurde, um die zahlreichen Nachragen so erschöpfend wie möglich zu beantworten. Dieses steht aber nirgendwo festgeschrieben und ist immer unter dem Vorbehalt zu sehen, dass diese Dinge dann im Laufe des Verfahrens konkretisiert werden müssen. Man sollte deshalb hier zu einem fairen Umgang mit einander kommen.

Als letzten Punkt weist Frau Lake darauf hin, dass durch das Sanierungsgebiet eine Wasserleitung der Stadtwerke Osnabrück verläuft, an der beidseitig ein Sicherheitsabstand von 5 eingehalten werden muss. Laut Frau Lake gibt es nach Aussage der Stadtwerke Osnabrück auch entgegen einer von Herrn Tangemann gemachten Äußerung keine Möglichkeit, diese Wasserleitung zu verlegen. Diese Wasserleitung wurde in keiner Zeichnung und im Workshop nicht erwähnt.

Aus Sicht des Vorsitzenden Bergander ist dieses nicht erforderlich, da die Stadtwerke Osnabrück selbstverständlich am Verfahren beteiligt werden und dann auf ihre Wasserleitung hinweisen. Ob die Wasserleitung dann irgendwann umgelegt wird, muss sich im Laufe des Verfahrens zeigen. Dieses ist aber zum gegenwärtigen Verfahrensstand noch kein Thema.

Laut Aussage von Frau Lake gibt es ein Schreiben vom 18.08. mit einer Liste an Herrn Tangemann, wo diese Probleme deutlich aufgelistet wurden.


Aus Sicht des Vorsitzenden Bergander sind diese Probleme im Moment noch keine aktuellen Probleme.

Frau Lake entgegnet, dass laut Aussage der Stadtwerke Osnabrück eine Verlegung der Wasserleitung einen Kostenfaktor von mehreren Millionen verursachen wird.

Vorsitzender Bergander macht nochmals deutlich, dass die Stadt jetzt ins Verfahren gehen wird, die Wasserleitung aber zum gegenwärtigen Verfahrensstand noch keinen Ansatzpunkt bietet und im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt wird.