Ein Bürger merkt in Zusammenhang mit der Diskussion über die Probleme mit den Bewohnern der LAB an, dass seines Wissens der dort tätige Sicherheitsdienst bei „Nothilfe“ auch außerhalb des Geländes tätig werden darf.

OBM Sievert betont, dass er die Mitteilung erhalten hat, dass die Mitarbeiter nur auf dem Gelände der LAB tätig werden dürfen.

ORM Millich berichtet, dass er schon erlebt hat, dass Personen, die außerhalb des Geländes betrunken gestürzt sind auch auf Bitten von Anwohnern an das Sicherheitspersonal nicht abgeholt und zum Gelände gebracht worden sind. Seitens der Polizei wurde dann gefragt, ob nicht die auf die Notlage aufmerksam gewordenen Bürger die Person zum Eingangstor bringen könnten.

 

Eine Bürgerin möchte wissen, ab welchem Alter man an der Seniorenfahrt am 03.10. teilnehmen kann.

OBM Sievert erklärt, dass es da keine enge Auslegung gibt.  

 

Ein weiterer Bürger meint, dass es ja eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der B 68 aus Richtung Osnabrück im Bereich Hemker Straße gibt von 100 km/h bis zur Nordtangente und dann bis zur Ueffelner Straße von 120 km/h, dann wieder 100 km/h. Dieses kurze Teilstück von ungefähr 2 km für 120 km/h freizugeben erscheint etwas sinnlos und die Aussagen der Verantwortlichen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen an den Bundesstraßen sind sehr unterschiedlich, mal heißt es, der Bund ist dafür zuständig und mal, die Stadt ist dafür zuständig. 

 

Es wird noch einmal eindringlich der Wunsch von mehreren Bürgern geäußert, ein Teilstück der Bundesstraße für den landwirtschaftlichen Verkehr freizugeben.

 

Eine Bürgerin spricht nochmals die Verrohrung des Grabens im Bereich der Sportplätze an und fragt an, ob die Kosten nicht jetzt in den Haushalt 2018 aufgenommen werden können.

Daraufhin erwidert OBM Sievert, dass es sich bei dem Platz um einen städtischen Platz handelt, die Stadt aber eigentlich nicht Antragsteller ist sondern der Ortsrat über den Sportverein. Dann wird sich ggfls. der Ortsrat an den Kosten beteiligen müssen.

Grundsätzlich muss vorher die untere Naturschutzbehörde angehört werden und diese muss mitteilen, ob der Graben überhaupt verrohrt werden darf.

 

Ein Bürger erkundigt sich danach, ob geplant wird, den alten Verlauf der Bundesstraße 68 ab der Abzweigung im Bereich des Bahnübergangs bis zu dem  Bereich Thomas Phillips zu sanieren.

OBM Sievert erklärt, dass seines Wissens da in absehbarer Zeit keine Sanierung geplant ist.

 

 

Herr Sievert bedankt sich für die Teilnahme und schließt die Sitzung.