ORM Jeurink erklärt, dass in der Sitzung am 13.03.2017 erneut über den Wunsch des Ortsrates nach der Freigabe eines Abschnitts der Bundesstraße für den landwirtschaftlichen Verkehr  diskutiert worden ist und zugesagt wurde, dass eine Stellungnahme der Verwaltung erarbeitet wird. Diese stehe noch aus.

Matthias Hintz bekräftigt und erläutert die Sichtweise der Verwaltung. Die Straße ist vom Straßenbaulastträger als Kraftfahrstraße ausgewiesen was bedeutet, dass die Straße nur von Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Ausnahmen davon unterliegen hohen Vorgaben, so darf keine Alternativstrecke zur Verfügung stehen, es darf keine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses erfolgen usw. 

Hier gebe es mit Ostlandstraße und Alfhausener Straße eine „Umfahrmöglichkeit“, schnell herankommende Fahrzeuge (ein Teil der Strecke ist  4-spurig ausgebaut) müssen ggfls. stark bremsen und das könnte wiederum eine Gefahr darstellen.

Die Verwaltung sieht eine Ausnahmegenehmigung somit als rechtswidrig an und würde eine derartige Genehmigung nicht erteilen.

Andere zu beteiligende Behörden haben auch empfohlen, keine entsprechende Ausnahme zu erteilen.

Die Gegebenheiten in Badbergen und Freren, die angesprochen werden (Modellversuch mit Ausnahmegenehmigung) seien nicht mit Bramsche vergleichbar, das wird von M. Hintz erläutert. 

Auf die Frage von OBM Sievert, ob nicht ein Versetzen des Schildes Kraftfahrstraße möglich ist erläutert M. Hintz, dass das nur nach  einer Änderung der Widmung der Straße durch Land/Bund erfolgen kann.

OBM Sievert legt noch einmal die Sichtweise des Ortsrates zu einer Ausnahme dar.

ORM Keib weist auf die Gefahren durch Trecker für Fußgänger und Radfahrer an der Alfhausener Straße hin und ORM Columbus merkt an, dass Schlepper zum Teil bis auf den Bürgersteig fahren.

ORM Jeurink spricht an, dass die Anwohner der betroffenen Straßen ggfls. irgendwann die Kosten für eine Sanierung der Straßen übernehmen müssen, die vorher „kaputtgefahren„ wurden, was man doch mit einer Ausnahmegenehmigung umgehen könnte, was gerechter wäre.

 

Er bittet um eine schriftliche Stellungnahme hinsichtlich der Haltung der Stadt Bramsche zu der Thematik mit Erläuterung der rechtlichen Seite, M. Hintz sagt eine Stellungnahme zu.

 

ORM Jeurink fragt an, ob im Rahmen der Erweiterungsmaßnahmen der B 218 der Straßenbaulastträger, hier der Bund, erweiterte Straßenbeleuchtung zwischen Hesepe und Ueffeln vorgesehen hat und ob die Stadt Bramsche hierüber Informationen hat.

M. Hintz teilt mit, dass diese Anfrage zuständigkeitshalber an Herrn van de Water von der Tiefbauabteilung weitergegeben wird, der Informationen hat oder das hinterfragen kann. 

 

ORM Droste bemängelt das Aussehen der Schallschutzwände im Bereich des Neubaugebietes Stapelberger Weg. Diese würden ihn an Gefängnismauern erinnern und wirken völlig überdimensioniert. Er hinterfragt, ob man im Ortsrat schon bei den Planungen Kenntnis davon hatte und sie in dieser Form Bestandteil des Bebauungsplanes sind/waren.

ORM Wegner teilt mit, dass der Ortsrat über diese Maßnahmen informiert war und sich die Frage stellte, ob man deshalb Schaffung von Wohnraum verhindern soll.

OBM Sievert äußert die Hoffnung, dass eine Bepflanzung das Aussehen etwas positiv verändert.