Beschluss: mehrheitlich angenommen

Dipl.Ing. Tangemann trägt vor, dass aufgrund der Antragsänderung der Firma Hollweg, Kümpers & Comp. keine weitere Gefahr für das angrenzende FFH-Gebiet besteht und alle Wünsche des Ortsrates berücksichtigt wurden. Er ergänzt, dass die untere Wasserbehörde des Landkreises regelmäßig Kontrollen durchführt. Bei Beeinträchtigung der FFH-Fläche wird die Genehmigung mit sofortiger Wirkung entfallen.

Nach reger Diskussion ergeht folgendes

 

Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür, 2 Gegenstimmen