Beschluss: zur Kenntnis

RM Sieksmeyer erläutert ausführlich den Grund seiner Anfrage. Anlass ist eine Wasserprobe, die nach einem Starkregenereignis vom 22.02. bis 25.02. entnommen wurde. Dieses Starkregenereignis hat, bedingt durch den Oberflächenabfluss von den Firmengelände aus dem Industriegebiet am Straßenzug Igels Sand, zu einer starken Verschmutzung des Pelkebaches geführt. Die Verschmutzung war an dem gesamten Abfluss des Pelkebaches bis nach Lappenstuhl feststellbar und hat zu den Besorgnissen der Anwohner geführt. Am 23.02. hat daraufhin eine Anwohnerin das Gewerbeaufsichtsamt informiert, welches dann den Abwasserbeseitigungsbetrieb zur Entnahme einer Wasserprobe aus einem Zuflussrohr in den Pelkebach veranlasst hat. Dieses Zuflussrohr unterquert vom Betriebsgelände der Fa. Dallmann den Straßenzug Igels Sand. Die Wasserprobe wurde beim Abwasserbeseitigungsbetrieb auf den CSB-Gehalt untersucht. Die Anwohner haben daraufhin angeregt, die Wasserprobe auch auf PAK-Werte untersuchzulassen, da nach dem Vortrag der Fa. Dallmann im Rathaus am 16.01. d. J. bekannt war, dass auf dem Betriebsgelände in den letzten 4 Jahren insgesamt 180.000 t PAK-haltiger Straßenaufbruch bearbeitet worden ist. Nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie gelten polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) als krebserregend und sind deshalb in die Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft. Durch eine Beprobung auf PAK wollten die Anwohner sicherstellen lassen, dass keine PAK in das Grundwasser gelangt sind. Da eine Untersuchung der Wasserprobe auf PAK durch den Abwasserbeseitigungsbetrieb nicht veranlasst wurde, haben die Anwohner selbst die Initiative ergriffen und das Labor Wessling mit einer Analyse beauftragt. Das Prüfergebnis liegt der Anfrage bei. Die Aussagekraft des Prüfergebnisses ist durch das Verwahren in einem Kunststoffbehälter nur eingeschränkt gültig. Dennoch bleiben nach Einschätzung von RM Sieksmeyer berechtigte Zweifel daran, dass von dem Betriebsgelände der Fa. Dallmann aus eine Kontaminierung der umliegenden Fließgewässer mit PAK nicht erfolgt ist. Diese Zweifel werden durch die Antworten der Verwaltung auf die Anfrage verstärkt. Seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Industriegebiet am Igels Sand seit 26 Jahren, ist die Fa. Dallmann ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, eine Einleitungserlaubnis für das Niederschlagswasser einzuholen. Laut Antwort der Verwaltung hat die Fa. Dallmann keine Erlaubnis, irgendwelche Abwässer in den Pelkebach einzuleiten. Auf einer Anfrage in der gemeinsamen Sitzung der Ortsräte des Kirchspiels Engter am 02.03. hat ein Vertreter der Fa. Dallmann dezidiert von einer solchen Genehmigung gesprochen. Wenn die Fa. Dallmann also von einer solchen Genehmigungslage ausgegangen ist, muss man zwangsläufig auch darauf schließen, dass sie von einer solchen Genehmigung Gebrauch gemacht hat. Ungeachtet dessen, antwortet die Verwaltung auf die Frage 11 der Anfrage, dass die Fa. Dallmann aufgrund eines Vertrages mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Oberflächenwasser in einen Kanalgraben des Wasser- und Schifffahrtsamtes einleiten darf. Der Verwaltung ist laut Antwort der Frage 12 bekannt, dass dieser Kanalgraben in den Pelkebach entwässert. In dem Vertrag wird der Fa. Dallmann ausdrücklich auferlegt, die notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse und Bewilligungen bei den zuständigen Behörden einzuholen. Dieser Vertragsbedingung ist die Fa. Dallmann in den letzten 4 Jahren offensichtlich nicht nachgekommen, da keine Genehmigungen für eine Einleitung in den Pelkebach vorliegen. RM Sieksmyer geht deshalb davon aus, dass widerrechtlich in das Fließgewässer eingeleitet wurde. Laut Antwort der Verwaltung auf die Fragen 7 bis 9 befindet sich das PAK-haltige Material in einer Halle und auf dem Gelände fließt kein PAK-haltiges Wasser ab. Dieser Einschätzung kann RM Sieksmeyer nicht folgen. Auf einem Foto, welches die Fa. Dallmann bei ihrer Präsentation am 16.01. zur Verfügung gestellt hat, ist zu sehen, dass die PAK-haltigen Stoffe in einer offenen Halle lagern und von dort mit einem Frontlader über dem Betriebsgelände zur Beschickung in die Vermörtelungsanlage transportiert werden. Man kann durchaus davon ausgehen, dass es bei mehrtägigem Starkregen zu Auswaschungen von PAK-haltigen Stoffen kommt und dass Verunreinigungen des Geländes durch den Transport der PAK-haltigen Stoffe auftreten. Seines Erachtens ist daher eine Mischung von PAK-haltigem Oberflächenwasser mit anderem Oberflächenwasser auf dem Betriebsgelände wahrscheinlich und PAK belastetes Wasser kann dadurch in das anliegende Fließgewässer gelangen. Das Gelände der Fa. Dallmann liegt in unmittelbarer Nähe an der Grenze des Wassereinzugsgebietes Wittefeld. Die Stadt sollte sich grundsätzlich die Frage stellen, ob sie die Behandlung solcher gefährlicher Abfälle in unmittelbarer Nähe eines Wassereinzugsgebietes gestatten soll. Aus einer Wasserprobe, die am 24.02.2017 von der Fa. Dallmann gemacht wurde, wurden erstaunlicherweise PAK nicht bzw. nur außerhalb der Nachweisgrenze festgestellt. Als Konsequenz aus diesem Vorgang sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass PAK-haltige Abfälle in den Pelkebach gelangen können. RM Sieksmeyer beantragt deshalb die Entnahme einer Wasserprobe aus dem Sediment des Vorfluters, da sich PAK in einer Tiefe von 50 bis 60 cm im Sediment nachweisen lassen. Sollten in den letzten 4 Jahren dort PAK-haltige Abwässer abgeflossen sein, sind diese im Sediment nachweisbar.  Zudem ist es völlig unklar, wie im Bereich Igels Sand die Kanäle verlaufen und wie der Pelkebach von den verschiedenen Zuflüssen aus den Kanälen betroffen sein kann. RM Sieksmeyer möchte daher einen genauen Sachstand  über den Verlauf der Kanäle im Industriegebiet Igels Sand bekommen, um hier fundiert Aussagen und Beurteilungen treffen zu können.

 

RM Neils teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt hat. Bedauerlicherweise ist das Labor Wessling, das die Probe analysiert hat kein staatlich anerkanntes Unternehmen. Daher sollten Proben zukünftig durch ein staatlich anerkanntes Labor analysiert werden, um die erforderliche wissenschaftliche und unabhängige Aussagekraft zu erhalten. Unabhängig davon zieht er aber das Ergebnis der Analyse nicht in Zweifel. Wichtig ist in dem gesamten Verfahren für die Politik und die Bevölkerung von Lappenstuhl und ganz Bramsche Aufklärung und Transparenz. Die SPD Fraktion stimmt daher dem Antrag von RM Sieksmeyer zu. Das Ergebnis der Beprobung soll dann im Ausschuss und in der Ortschaft Lappenstuhl vorgestellt werden.

 

RM Staas-Niemeyer möchte den Antrag dahingehend erweitern, dass auch an anderer Stelle Sedimentuntersuchungen als Gegenroben gemacht werden, damit die Objektivität gewährleistet ist. Aus ihrer Sicht ist es nicht sicher, dass die Belastung ausschließlich von der Fa. Dallmann verursacht wird.

 

Aus Sicht von RM Marewitz ist es erschreckend, wie Landkreis, Untere Wasserbörde, Gewerbeaufsichtsamt etc. mit Genehmigungen umgehen, ohne die Umsetzung vorhandener Gutachten zu kontrollieren. Hier sollte die Stadt den Landkreis darauf hinweisen, dass diese genauer überprüft werden, gerade wenn es um die Gesundheit von Menschen geht. Hier sollte eine regelmäßige Überprüfung erfolgen. Die Ergebnisse sollten der Stadt mitgeteilt werden.

 

RM Quebbemann stimmt den Ausführungen von RM Marewitz zu und ergänzt, dass diesbezüglich mit den zuständigen Genehmigungsbehörden Gespräche geführt werden sollten, soweit dieses durch die Verwaltung noch nicht geschehen ist. Hier ist insbesondere auch die Untere Wasserschutzbehörde in die Pflicht zu nehmen, wie so etwas zukünftig vermieden werden kann.

 

RM Hundeling hält es grundsätzlich für schwierig, nur der Fa. Dallmann oder auch anderen Unternehmen die Verschmutzung durch PAK anzukreiden, da auch an Kreisstraßen oder normalbefahrenen Straßen mit PAK belastete Böden vorkommen können. Daher sollten an mehreren Stellen des Pelkebaches Proben genommen werden.

 

Im Hinblick auf den vorliegenden Antrag zeigt sich für RM Marewitz, dass die Fa. Dallmann in den vergangenen Jahren sehr viele Versäumnisse gemacht hat und die Bevölkerung daher kein Vertrauen mehr hat. In diesem Zusammenhang warnt RM Staas-Niemeyer eine Vorverurteilung vorzunehmen.

 

RM Neils bittet, den Fokus nicht nur auf das Gebiet in Lappenstuhl zu richten, sondern auch auf Betriebe, bei denen ähnlich gefährliche Stoffe anfallen. Er stellt daher den Antrag, auch andere Firmen zu überprüfen, ob auch diese eine entsprechende Genehmigung vorliegen haben, ob diese ordnungsgemäß und wann zuletzt entsprechende Proben genommen wurden.

 

RM Rothert weist daraufhin, dass man neben der Fa. Dallmann auch das andere Umfeld wie beispielsweise das Gelände der Fa. Engter Splitt im Auge behalten muss.

 

RM Staas-Niemeyer stellt den Antrag, eine Besichtigung der Fa. Dallmann vorzunehmen. Hierzu ergänzt RM Marewitz, dass man dort das gesamte Gebiet besichtigen sollte.

 

LSBD Greife schlägt vor, die Untere Wasserbehörde anzuschreiben, mit der Bitte, zu überprüfen, ob bei den Bramscher Gewerbebetrieben entsprechende wasserrechtliche bzw. Einleitungsgenehmigungen vorliegen. Bezüglich der Probenentnahme müsste man sich ebenfalls mit der Unteren Wasserbehörde abstimmen. Da die Verwaltung dazu fachlich nicht qualifiziert ist, müsste die Proben durch ein anerkanntes Untersuchungslabor untersucht werden. In diesem Zusammenhang hebt LSBD Greife ausdrücklich hervor, dass die Verwaltung in den Vorbemerkungen zur Beantwortung der Anfrage darauf hingewiesen hat, dass die vom Labor Wessling untersuchte Probe Wasser aufweist, das von 3 Betrieben eingeleitet wurde. Ebenfalls wurde in der Beantwortung darauf hingewiesen, dass die Frage 8 eine Unterstellung beinhaltet, da der Abfluss von PAK-haltigem Abwasser vom Gelände der Fa. Dallmann nur vermutet werden kann, dieses aber nicht belegt ist. LSBD Greife plädiert dafür, das Thema sachlich aufzuarbeiten. Aus seiner Sicht ist es natürlich bedauerlich, dass hier keine entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Dieses hängt aber sicherlich damit zusammen, dass die ursprünglichen Genehmigungen auf Grundlage sehr alter Bebauungspläne schon vor längerer Zeit ergangen sind. Die Verwaltung wird sich hier mit der Unteren Wasserbehörde abstimmen. Da hier einiges an Aufwand zu betreiben ist, ist die Fristsetzung aus Sicht der Verwaltung angemessen. Zur Frage über den Verlauf der Kanäle wird sich die Verwaltung mit dem Abwasserbeseitigungsbetrieb abstimmen. Die Verwaltung wird sich bemühen, möglichst zeitnah einen Besichtigungstermin bei allen 3 Firmen im Gebiet zu vereinbaren.

 

Vorsitzender Bergander fasst das Ergebnis der Diskussion zusammen. Danach ist deutlich geworden, dass der Ausschuss umfänglich über den Sachverhalt informiert werden möchte. Es sollte daher schnellstmöglich ein Ortstermin stattfinden sowie verlässliche Proben entnommen und diese von einem staatlich anerkannten Labor untersucht werden. Dabei sollte eine Beteiligung der zuständigen Behörden erfolgen.

 

RM Marewitz bitte darum, dass dabei die Stäube nicht außer Acht gelassen werden.

 

Dieses  wird LSBD Greife mit dem Gewerbeaufsichtsamt abklären.