Zu 11.2 der Sitzung vom 30.01.2017

 

Herr Müller ergänzt, dass der EStR Willems den Fall ebenfalls geprüft habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, die Fahrräder seien kein Eingriff in den Straßenverkehr. Es liege keine Gefährdung vor, die Fahrräder würden nicht entfernt werden, sondern dort verbleiben.