Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die neu entstandenen Wegeflächen nördlich der Industriestraße, bestehend aus einem Teilbereich des Flurstückes 45/8 und den Flurstücken 43/17, 43/18, 25/44 und 25/42, alle Gemarkung  Hesepe, Flur 1, und den Flurstücken 25/19, 25/17, 21/17, 25/12 und 25/27 der Gemarkung  Sögeln, Flur 9, werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet.
  2. Die Verkehrsfläche  wird „Industriestraße“ benannt. 

 

Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses, Widmung und Benennung werden mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.

 

Der OR beschließt entsprechend der Vorlage WP 16-21/0105

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig