Beschlussvorschlag:
- Die neu entstandenen Wegeflächen nördlich der Industriestraße, bestehend aus einem Teilbereich des Flurstückes 45/8 und den Flurstücken 43/17, 43/18, 25/44 und 25/42, alle Gemarkung Hesepe, Flur 1, und den Flurstücken 25/19, 25/17, 21/17, 25/12 und 25/27 der Gemarkung Sögeln, Flur 9, werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet.
- Die Verkehrsfläche wird „Industriestraße“ benannt.
Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses, Widmung und Benennung werden mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.
Der OR beschließt entsprechend der Vorlage WP 16-21/0105
Abstimmungsergebnis: Einstimmig