Dem Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Str.“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. Beschlussvorschlag zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
- Die Aufstellung der 6.Änderung des B-Plans Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
- Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauBG wird abgesehen
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Str.“ mit örtlichen Bauvorschriften, 6. Änderung und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
- Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Der rechtskräftige B-Plan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Str.“ mit örtlichen Bauvorschriften soll im Geltungsbereich der 6.Änderung dieses Bebauungsplanes gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden.
- Der Geltungsbereich der 6.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften ist in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig