Beschluss: einstimmig angenommen

Dem Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Str.“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufstellung der 6.Änderung des B-Plans Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauBG wird abgesehen

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Str.“ mit örtlichen Bauvorschriften, 6. Änderung und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Der rechtskräftige B-Plan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Str.“ mit örtlichen Bauvorschriften soll im Geltungsbereich der 6.Änderung dieses Bebauungsplanes gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden.

 

  1. Der Geltungsbereich der 6.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften ist in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.   

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig