TOP 12.1

ORM Johanns  führt aus, dass nach dem Wechsel der Realschule vom bisherigen Gebäude in das Gebäude der Hauptschule der Schulweg für Kinder aus dem Ortsteil Epe zukünftig entweder

entlang der Nordtangente oder über den Bührener Esch erfolgen muss.

Die Querung der Nordtangente sei jedoch problematisch, da hier keine entsprechende Querungshilfe vorhanden sei.

EStR Willems antwortet, dass der Kreisverkehr an der Nordtangente ohnehin saniert und neu gestaltet wird; in diesem Zusammenhang wird auch die Verkehrsführung für die Radfahrer neu gestaltet.

 

TOP 12.2

ORM Müller spricht sich dafür aus, dass die Beleuchtung am Hasesee auch in den Abendstunden an bleibt, so dass die Wege auch dann von Spaziergängern und Radfahrern

genutzt werden können.

 

TOP 12.3

ORM Bergmann erläutert, dass es an der Ecke Mainstraße/Lutterdamm eine erhebliche Sichtbehinderung für den Verkehr  aus der Mainstraße gibt, ausgelöst durch die Umzäunung eines dort ansässigen Restaurantbetriebs.

Er fragt, ob dieses so zulässig sein.

EStR Willems erwidert, dass überprüft werden muss, ob bedingt durch die Umzäunung das notwendige Sichtdreieck noch freigehalten ist oder nicht.

 

TOP 12.4 

ORM Bergmann weist darauf hin, dass es an der Engter Straße in Höhe der Bushaltestelle

im Bereich der ehemaligen Fläche „Hütten“ bzw. „Getränke Hoffmann“ immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, weil hier aus dem Schulbus aussteigende Kinder die Straße kreuzen, es jedoch keine Überquerungshilfe in diesem Bereich gibt.

Eine entsprechende Überquerungshilfe an dieser Stelle sei sicher sinnvoll.