Das von den Fraktionsvorsitzenden erstellte Konzept für die Richtlinien zur Vergabe der Ortsratsmittel wird mit folgenden Ergänzungen/ Änderungen beschlossen:

 

1.)   Gefördert werden Vereine aus Schleptrup bzw. aus dem Kirchspiel Engter, die in Schleptrup aktiv sind. Der Passus „Vereine deren Mitglieder ihre Wohnung in Schleptrup haben“ wird gestrichen.

 

2.)   Statt 20 % der Gesamtsumme der Maßnahme sollen 30 % bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt jedoch maximal 1.000,00 Euro. In Ausnahmefällen (z. B. Jubiläumsfeiern) ist ein Zuschuss über 1.000,00 Euro möglich.

 

3.)   Die Zuschüsse sind schriftlich spätestens 14 Tage vor der zweiten regulären Ortsratssitzung zu beantragen. Die Anträge werden mit der Einladung zur Sitzung versandt.

 

4.)   Die zu bezuschussenden Maßnahmen dürfen bereits vor der Beschlussfassung über den Zuschuss begonnen werden. Dieses erfolgt dann jedoch auf eigenes Risiko.

 

5.)   Grundsätzlich sind die Kosten nachzuweisen. Bei pauschalen Zuschüssen (in der  Vergangenheit 100,00 Euro für AWO und Sozialverband) reicht ein Plausibilitätsnachweis.

 

6.)   Die Vergabe der Sportfördermittel erfolgt nicht nach diesen Richtlinien. Kriterien zur Vergabe sollen bis zur Sitzung im Juni 2017 entwickelt werden.

 

7.)   Die Richtlinien gelten vorerst für ein Jahr auf Probe. Spätestens mit Ablauf des Jahres sollen die Richtlinien überarbeitet werden.

 

Abstimmungsergebnis:                                      1 Enthaltung

                                                                         10 Ja – Stimmen.