OBMin Marewitz begrüßt die Anwesenden der Firma Dallmann.

 

Herr Goerke, Geschäftsführer der Firma Dallmann begrüßt ebenfalls die Anwesenden. Das Ziel der heutigen Darstellung ist die Verbesserung der Situation für Engter.

Er gibt das Wort an den Sachverständigen Herrn Meyer von der Firma Umtec.

Herr Meyer erläutert anhand des Beispiels des Kasernengeländes Osnabrück die Entstehung, den Abbau und die weitere Verarbeitung der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Diese entstehen vor allem bei der Verbrennung und Verarbeitung von Kohle (=Teer), z.B. im Baubereich. PAK ist in der Regel giftig und teilweise krebserregend. Die PAK-haltigen Stoffe müssen getrennt und entsorgt werden. Die erlaubten PAK-Werte sind in der Bodenschutzverordnung festgelegt.     

Herr Goerke erläutert das derzeitige Abbauverfahren des PAK-haltigen Bodens. Der PAK-haltige Boden der Verwertungsklasse B wird im sog. Kaltmischverfahren verarbeitet und kann dann als Tragschicht weiter verwendet werden. Er führt aus, dass bislang auf dem Gelände südlich des Kanals in den Jahren 2013 bis 2016 im Schnitt 50 Tonnen jährlich umgeschlagen wurden.

Gemäß eines Rundschreibens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur darf diese Tragschicht ab 01.01.2018 nicht mehr für Bundes- und Fernstraßen verwendet werden. Zukünftig muss der belastete Boden ausgebaut und vorrangig der sog. thermischen Verwertung zugeführt werden. Entsprechende Deponien für die thermische Verwertung befinden sich in Holland.

Der belastete Boden soll zukünftig für die Verbringung auf Schiffe verladen werden. Die zeitweise Lagerung im Hafen muss in einer noch zu bauenden Halle auf der Nordseite des Kanals stattfinden. In der Halle werden die Abfälle und Schlacken bei Bedarf mit einer Anlage zur Staubabsaugung aufbereitet. Die Lagerungsmenge der nicht gefährlichen Abfälle sollen 20.000 Tonnen und der gefährlichen Abfälle 10.000 Tonnen betragen.

Tageswerte von jeweils 2.000 Tonnen sind für die Behandlung und für den Umschlag geplant. Diese Menge entspricht einer Schiffsladung.

Die Jahresmenge von 190.000 Tonnen Material soll über den Hafen umgeschlagen werden. Das Material wird von LWK angefahren. Die Menge rechnet sich um auf ca. 7000 LWK pro Jahr = 35 LKW pro Tag = 4 LKW pro Stunde.

Dazu muss aber der Bebauungsplan für den nördlichen Hafenbereich geändert werden.

Wenn der Antrag gestellt wird, wird es ein Verfahren nach dem Bundesimissionsschutzgesetz geben. Darin werden die vorgenannten Daten im Detail geregelt. In dem Verfahren ist auch eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. 

Herr Goerke regt an, einen Arbeitskreis, auch mit Beteiligung der Bürgerinitiative Lappenstuhl, zu dem Thema zu bilden. Es könnten vorab die Informationen und Punkte des Antragsverfahrens abgearbeitet werden.

 

Fragen der ORM:

 

ORM Muschiol fragt nach dem Genehmigungsbescheid für die bereits auf der Südseite anfallende Aufbereitung.

LSBD Greife erläutert die bestehende Genehmigung aus dem Jahr 1993.

 

ORM Witt fragt nach der Begrenzung der Menge, da es einen Entsorgungsengpass für diese Stoffe gibt.

LSBD Greife erläutert, dass die Höchstmengen im Bauleitplanverfahren vom Gewerbeaufsichtsamt festgesetzt werden. 

 

OBM Bei der Kellen bittet um Bestätigung, dass im Falle der Verarbeitung auf der Nordseite des Kanals die jetzige Verarbeitung auf der Südseite eingestellt wird.

Herr Goerke bestätigt dieses.

 

OBM Wahlers fragt nach den Plänen für die Süddseite.

Herr Goerke berichtet, dass dort weiterhin das Betonrecycling betrieben wird.

 

OBM Wahlers sagt, dass der Materialkatalog der zukünftig zu verarbeitenden Stoffe umfangreicher wird. Ist das zu verarbeitende Material dann nur Material, das eine Straßenbaufirma verarbeitet oder kommen Materialen dazu, die nicht mehr unmittelbar mit dem Straßenbau zu tun haben?

Herr Goerke bestätigt, dass alle aufgearbeiteten Stoffe Sinn und Zweck für die eigenen Baustellen haben.

 

ORM Bublitz fragt nach dem internen Betriebsverkehr zwischen der Nordseite und der Südseite des Kanals.

Herr Goerke weist auf die zu treffenden Regelungen im BImSch Verfahren hin.

 

ORM Bublitz hinterfragt die Pläne zur Größe der zu bauenden Halle. Er fragt nach Vorkehrungsmaßnahmen für den Engter Bach.

Herr Goerke teilt mit, dass sowohl die Größe der Halle als auch die Vorkehrungen für den Bach zu in den zu treffenden Regelungen im BImSch Verfahrens enthalten sind. Die Halle wird eine eigene Wasserhaltung haben.

 

OBM Wahlers hinterfragt die Beschaffenheit der Materialen.

Herr Goerke erläutert, dass viele Materialen verladefähig angeliefert werden. Geringe Mengen müssen aber vorher bearbeitet werden.

 

ORM Thye bittet um die Unterlagen des Vortrags.

Herr Goerke bietet an, auf Anforderung per Mail die Unterlagen zu übersenden.

 

ORM Thye äußert Bedenken der Bürger, dass die Lebensqualität eingeschränkt werden könnte.

Herr Goerke regt an, sich auf der Veranstaltung „Frühlingerwachen“ über die Arbeit der Firma Dallmann zu informieren.

 

ORM Thye bittet um Auskunft, ob bei Antragstellung zwingend eine Ausweisung als Industriegebiet im B-Plan erfolgt.

 

LSBD Greife erläutert, dass zurzeit auf der Nordseite des Kanals ein Sondergebiet ausgewiesen ist. Der B-Plan lässt eine Genehmigung des Antrages in dieser Form nicht zu. Im Rahmen eines Änderungsverfahrens müsste der B-Plan geändert werden. Die Fa. Dallmann stellt sich ein Industriegebiet vor. Seitens der Verwaltung wird aber die Beibehaltung des Sondergebietes mit zu treffenden Festsetzungen zur Nutzung empfohlen.

Auf der Südseite des Kanals ist ein Industriegebiet festgesetzt. Die Fa. Dallmann hätte bei einem entsprechenden Antrag einen Genehmigungsanspruch, es handelt sich um eine sog. gebundene Entscheidung auf Grundlage des BImSchG. Die Verwaltung regt einen Abstimmungsprozess an, dessen Ergebnisse z.B. in einem städtebaulichen Vertrag fixiert werden könnten.

 

 

ORM Bublitz legt die Sorgen und das Misstrauen der Bürger dar. Er bringt unter anderem die  Beispiele der Radwaschanlage und des Sichtschutzwalls an und begrüßt die Einrichtung eines Arbeitskreises.

 

ORM Ballmann weist auf die Betroffenheit vieler Bürger aus Engter und Schleptrup hin. Er bittet um die Einbeziehung in den Arbeitskreis.

 

Fragen der Einwohner:

 

Einige Bürger äußern Sorgen und Bedenken zum geplanten Antrag der Firma Dallmann.

 

Ein Bürger fragt nach der zu erwartenden Geräuschbelastung.

Herr Goerke erläutert, dass die Hauptbelastung während der Arbeitszeit stattfinden wird. Er verweist auf die zu treffenden Regelungen im BImSch Verfahren.

 

Elke Lamla befürchtet eine stärkere Belastung durch LKW Verkehr.

 

Dieter Sieksmeyer befürchtet eine Umstellung der Straßenbaufirma Firma zu einem Entsorger für Sonderabfälle. Er befürchtet eine Verunreinigung des Grundwassers.

Eine Bürgerin sorgt sich über die Verwertung vom Schwermetallen und Ölen.

 

Herr Goerke verneint den Weg zu einer Entsorgungsfirma. Herr Meyer erläutert die Wasserlöslichkeit der Stoffe. Es wird chemische Analysen des Materials geben.

 

Herr Muschiol erkundigt sich nach der Wartung der Anlagen.

Herr Meyer bestätigt, dass die Bestandsanlagen überwacht und überprüft werden. LSBD Greife weist auf entsprechende Regelungen im Bescheid des Gewerbeaufsichtsamtes hin.

 

Ein Bürger fragt nach einer Garantie der Begrenzung der Kapazität.

LSBD Greife erläutert, dass für die Nordseite in der Ausweisung zum Sondergebiet Mengen festgesetzt sind. Für die Südseite müssen entsprechende Regelungen getroffen werden.

 

Herr Goerke führt auf Nachfrage aus, dass die mögliche Staubbelastung bei der Verladung auf das Schiff gelöst wird. Möglich wäre z.B. eine Berieselungsanlage.

 

Dieter Sieksmeyer hinterfragt die erfolgte Festlegung der Menge von 100.00 Tonnen im Jahr im Bebauungsplan auf der Nordseite.

LSBD Greife erläutert, dass die Menge von 100.000 Tonnen auf Firmenwunsch erfolgte. Diese Menge wurde im B-Plan, gestützt auf erstellte Gutachten, festgesetzt.