Die Anlieger der Straße „An der Hasenheide“ beantragen einen Kinderspielplatz auf dem Flurstück 44/31. Dem Antrag ist eine Unterschriftenliste beigefügt.

 

ORM Rohe gibt zu bedenken, dass ihm nach einem Gespräch mit Herrn Tangemann, FB 4, mitgeteilt wurde, dass zur Umsetzung des Spielplatzes der Bebauungsplan geändert werden müsste. Der Bürger hätte somit ein Beschwerderecht und es könnte zu Problemsituationen kommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig