Frau Lamla hat Bedenken, dass zu viel Wasser entnommen wird und die Wasserentnahmemengen ständig steigen. Herr van de Water erklärt, dass diese Bedenken beim Landkreis vorgebracht werden müssen.

Herr Günther möchte zum Wasserrechtsantrag noch sagen, dass infolge des Antrags demnächst ein neues Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden muss, und insofern die Stadt Bramsche mit ihren Straßen, was Wassergefährdende Stoffe angeht, betroffen sein wird. Herr van de Water meint dazu, dass in den Wasserschutzgebieten bei Straßenbauarbeiten auf PAK belastetes Material geachtet werden muss. Dieses würde aber aus Umweltschutzgründen auch bei allen Straßenbaumaßnahmen so gehandhabt.

 

Das Grundstück von Herrn Waldhaus grenzt direkt an die Ampelanlage an der Osnabrücker Str. Er möchte wissen, ob er Anspruch auf Lärmschutz für sein Grundstück hat, da die Lärmbelastung an der Straße sehr massiv ist. Aus dem Grund möchte er auch wissen, von wo die Anlieferung zu den Märkten geplant ist.

LSBD Greife antwortet, dass ein Anspruch erst dann entsteht, wenn sich aufgrund von Baumaßnahmen oder aufgrund eines B-Plan-Verfahrens etwas an den Querschnitten der Straßen ändert, und die Straße näher an die Bebauung heranrückt. Die Stadt wird aber prüfen lassen, ob sich Ansprüche der Anlieger dadurch ergeben, dass die Kundenzahlen der Verbrauchermärkte steigen und damit der Automobilverkehr ansteigt. Zurzeit liegt allerdings noch keine konkrete Planung vor und sobald diese vorliegt wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Die Anlieferung wird über Meyers Tannen erfolgen.

Des Weiteren möchte Herr Waldhaus wissen, welche Kosten er durch den Ausbau der Osnabrücker Str. zu erwarten hat. Herr van den Water antwortet ihm, dass er nicht mit Kosten rechnen muss, da in seinem Bereich nur der kombinierte Geh- und Radweg neu gemacht wird und dieser nicht abgerechnet wird. Die Straße bliebe in Ihrem alten Verlauf und es würden nur die Straßendecken erneuert. Hinweis der Verwaltung: Die Anlieger werden doch zu Ausbaubeiträgen herangezogen.

 

Herr Baier hat noch eine Rückfrage zu B-Plan 163, die Fa. Lewandowski könnte die gesamte Straßenseite ihres Grundstücks zu Ein- und Ausfahrten nutzen.

LSBD Greife meint, dass der Straßenendausbau noch nicht erfolgt ist, und somit noch keine Regelung getroffen wurde. Vors. Bergander will sich von der Situation vor Ort ein Bild machen und prüfen, ob weitere Schritte erforderlich sind.