Sitzung: 09.02.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Frau
Lamla hat Bedenken,
dass zu viel Wasser entnommen wird und die Wasserentnahmemengen ständig
steigen. Herr van de Water erklärt, dass diese Bedenken beim Landkreis vorgebracht
werden müssen.
Herr
Günther möchte zum
Wasserrechtsantrag noch sagen, dass infolge des Antrags demnächst ein neues
Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden muss, und insofern die Stadt Bramsche mit
ihren Straßen, was Wassergefährdende Stoffe angeht, betroffen sein wird. Herr
van de Water meint dazu, dass in den Wasserschutzgebieten bei
Straßenbauarbeiten auf PAK belastetes Material geachtet werden muss. Dieses
würde aber aus Umweltschutzgründen auch bei allen Straßenbaumaßnahmen so
gehandhabt.
Das
Grundstück von Herrn Waldhaus grenzt direkt an die Ampelanlage an der
Osnabrücker Str. Er möchte wissen, ob er Anspruch auf Lärmschutz für sein
Grundstück hat, da die Lärmbelastung an der Straße sehr massiv ist. Aus dem
Grund möchte er auch wissen, von wo die Anlieferung zu den Märkten geplant ist.
LSBD
Greife antwortet,
dass ein Anspruch erst dann entsteht, wenn sich aufgrund von Baumaßnahmen oder
aufgrund eines B-Plan-Verfahrens etwas an den Querschnitten der Straßen ändert,
und die Straße näher an die Bebauung heranrückt. Die Stadt wird aber prüfen
lassen, ob sich Ansprüche der Anlieger dadurch ergeben, dass die Kundenzahlen der
Verbrauchermärkte steigen und damit der Automobilverkehr ansteigt. Zurzeit
liegt allerdings noch keine konkrete Planung vor und sobald diese vorliegt wird
eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Die Anlieferung wird
über Meyers Tannen erfolgen.
Des
Weiteren möchte Herr Waldhaus wissen, welche Kosten er durch den Ausbau
der Osnabrücker Str. zu erwarten hat. Herr van den Water antwortet ihm,
dass er nicht mit Kosten rechnen muss, da in seinem Bereich nur der kombinierte
Geh- und Radweg neu gemacht wird und dieser nicht abgerechnet wird. Die Straße
bliebe in Ihrem alten Verlauf und es würden nur die Straßendecken erneuert.
Hinweis der Verwaltung: Die Anlieger werden doch zu Ausbaubeiträgen
herangezogen.
Herr Baier hat noch eine Rückfrage zu B-Plan
163, die Fa. Lewandowski könnte die gesamte Straßenseite ihres Grundstücks zu
Ein- und Ausfahrten nutzen.
LSBD Greife meint, dass der Straßenendausbau noch nicht erfolgt ist, und somit noch keine Regelung getroffen wurde. Vors. Bergander will sich von der Situation vor Ort ein Bild machen und prüfen, ob weitere Schritte erforderlich sind.