Sitzung: 30.01.2017 Ortsrat Ueffeln
Der OR beantragt im Bereich der L 70 - Ortseinfahrt von Neuenkirchen
kommend - in Zusammenarbeit mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr mehr Sicherheit für die fahrradfahrenden Verkehrsteilnehmer zu schaffen.
Die L 70 „Neuenkirchener Allee“ hat mit den Zufahrten zur Grundschule,
zu den Baugebieten „Wiemelsberg“ und „An
der Hasenheide“ sowie zum Freibad ein hohes Verkehrsaufkommen. In dem
angesprochenen Abschnitt sind besonders viele Kinder mit dem Fahrrad unterwegs.
Die Einfahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer von Neuenkirchen
kommend ist zu hoch und stellt für die Fahrradfahrer und Fußgänger eine große
Gefahr dar.
Die Schüler und Bürger, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad den Mündungsbereich
der L 70 auf die Dorfstraße B 218 begehen oder befahren, sind sehr stark
gefährdet. Hier kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen und Gefährdungen
der schwächeren Verkehrsteilnehmer. LKW-und PKW-Fahrer erzwingen sich häufig
die Vorfahrt. Die abbiegenden Fahrzeuge von der B 218 in die L 70 erhöhen die
Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer.
OBM Clausing schlägt folgende Maßnahmen zur Entschärfung vor:
- Für den Verkehrsteilnehmer von
Neuenkirchen kommend soll ein Fahrbahnteiler zur Reduzierung der
Einfahrtgeschwindigkeit eingebaut werden.
- Die Straße „Am Wiemelsberg“ soll durch
eine rechtwinkelige Einmündung in die L 70 übersichtlicher gestaltet
werden.
Nach einer Besichtigung durch die zuständigen Behörden soll möglichst eine
zeitnahe Beurteilung und Verbesserung der Situation erfolgen.
Ferner beantragt der OR die Vorverlegung der Ortsdurchfahrts-Grenze vor
den Mündungsbereich der Straße „Am Wiemelsberg“. Anlieger der Straße
Neuenkirchener Allee können keine Bebauung in ihren Gärten durchführen, da eine
Anbauverbotszone von 25m besteht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig