Der OR beantragt im Bereich der L 70 - Ortseinfahrt von Neuenkirchen kommend - in Zusammenarbeit mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mehr Sicherheit für die fahrradfahrenden Verkehrsteilnehmer zu schaffen.

Die L 70 „Neuenkirchener Allee“ hat mit den Zufahrten zur Grundschule, zu den Baugebieten  „Wiemelsberg“ und „An der Hasenheide“ sowie zum Freibad ein hohes Verkehrsaufkommen. In dem angesprochenen Abschnitt sind besonders viele Kinder mit dem Fahrrad unterwegs.

Die Einfahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer von Neuenkirchen kommend ist zu hoch und stellt für die Fahrradfahrer und Fußgänger eine große Gefahr dar.

Die Schüler und Bürger, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad den Mündungsbereich der L 70 auf die Dorfstraße B 218 begehen oder befahren, sind sehr stark gefährdet. Hier kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen und Gefährdungen der schwächeren Verkehrsteilnehmer. LKW-und PKW-Fahrer erzwingen sich häufig die Vorfahrt. Die abbiegenden Fahrzeuge von der B 218 in die L 70 erhöhen die Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer.

 

OBM Clausing schlägt folgende Maßnahmen zur Entschärfung vor:

 

  • Für den Verkehrsteilnehmer von Neuenkirchen kommend soll ein Fahrbahnteiler zur Reduzierung der Einfahrtgeschwindigkeit eingebaut werden.
  • Die Straße „Am Wiemelsberg“ soll durch eine rechtwinkelige Einmündung in die L 70 übersichtlicher gestaltet werden.

 

Nach einer Besichtigung durch die zuständigen Behörden soll möglichst eine zeitnahe Beurteilung und Verbesserung der Situation erfolgen.

 

Ferner beantragt der OR die Vorverlegung der Ortsdurchfahrts-Grenze vor den Mündungsbereich der Straße „Am Wiemelsberg“. Anlieger der Straße Neuenkirchener Allee können keine Bebauung in ihren Gärten durchführen, da eine Anbauverbotszone von 25m besteht.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig