Ergänzungen zur Tagesordnung werden nicht beantragt.

 

Auf Anfrage von RM Quebbemann, warum die Vorlage „Übertragung personalrechtlicher Befugnisse auf den Bürgermeister“ nicht in diesem Ausschuss behandelt werde, entgegnet EStR Willems, dass nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Zuständigkeit hier einzig dem Verwaltungsausschuss vorbehalten ist.