Beschluss: einstimmig angenommen

Da es im Bereich des Bebauungsplanes immer wieder zu Problemen bei der Löschwasserversorgung kommen soll, merkt RM Rothert an, dass von der Feuerwehr Bramsche im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB, wie in der Abwägung dargestellt, keine Stellungnahme abgegeben wurde. Er stellt deshalb die Frage, ob die Feuerwehr im Rahmen der Beteiligung angeschrieben wurde.

LSBD Greife teilt hierzu mit, dass eine Beteiligung der Feuerwehr stattgefunden hat. Da es sich hier lediglich nur um eine kleine Änderung des B-Planes handelt, die durch die Verschiebung des Stichweges begründet ist und es ansonsten keine inhaltlichen Änderungen gibt, nimmt LSBG Greife an, dass die Feuerwehr deshalb von einer Stellungnahme abgesehen hat. Die Problematik der Löschwasserversorgung ist der Feuerwehr Bramsche aber durchaus bekannt.

 

Vorsitzender Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/0035 abstimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

RM Sieksmeyer hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.