Sitzung: 17.11.2016 Ortsrat Pente
OBM Kresin verpflichtet die Ortsratsmitglieder nach § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Sitzung: 17.11.2016 Ortsrat Pente
OBM Kresin verpflichtet die Ortsratsmitglieder nach § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.