OBM Sievert verpflichtet das neue Ortsratsmitglied Johannes Hüls gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, seine Aufgaben nach bestem Gewissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Auf die ihnen nach Bestimmungen der §§ 40 bis 42 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten – Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot – ist er in einem Schreiben besonders hingewiesen worden. Diese Bestimmungen liegen Herrn Hüls als Drucksache vor. Die schriftliche Verpflichtungserklärung wird von ORM Hüls eingeholt.